
Dieser Beitrag klärt, was eine Prüfung auslöst, welche Unterlagen Sie vorlegen können müssen, wie weit die Behörde zurückschauen darf und was ein Fehler kostet, wenn die FTA ihn vor Ihnen findet.
Die Kurzfassung:
- Die FTA muss mindestens 10 Werktage vorher ankündigen, mit engen Ausnahmen.
- Körperschaftsteuerunterlagen sind 7 Jahre nach Ende des Steuerzeitraums aufzubewahren.
- Geprüft werden dürfen in der Regel 5 Jahre, bei Steuerhinterziehung oder fehlender Registrierung bis zu 15 Jahre.
- Eine Selbstanzeige kostet 1 % pro Monat. Erwischt zu werden kostet zusätzlich pauschal 15 %.
Eine VAE Steuerprüfung ist nicht Ihre jährliche Jahresabschlussprüfung
Das ist die häufigste Verwechslung, also zuerst dazu. Zwei völlig verschiedene Vorgänge tragen im Deutschen das Wort "Prüfung".
Die Jahresabschlussprüfung beauftragen Sie selbst. Sie bestellen einen zugelassenen externen Wirtschaftsprüfer, dieser prüft Ihren Jahresabschluss und erteilt ein Testat. Viele Freihandelszonen und größere Mainland-Gesellschaften verlangen das als Lizenzauflage. Unser Beitrag zur Prüfungspflicht für Freezone-Gesellschaften in den VAE erklärt, wer einen Abschluss einreichen muss und bis wann.
Die Steuerprüfung geht vom Staat aus. Niemand wird beauftragt. Die FTA prüft, ob Ihre gemeldeten Zahlen zum Gesetz und zu den zugrunde liegenden Belegen passen.
Der praktische Punkt: ein sauberes Testat schützt nicht vor einer Steuerprüfung. Ein geprüfter Jahresabschluss ist ein starkes Beweismittel zu Ihren Gunsten, aber keine Immunität. Die FTA ist an das Urteil Ihres Wirtschaftsprüfers nicht gebunden.
Was eine FTA Prüfung VAE auslöst
Die FTA veröffentlicht keine Liste von Auslösern, und wer behauptet, eine zu haben, rät. Erkennbar ist: die Auswahl erfolgt risikobasiert. Diese Muster erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer FTA Prüfung VAE:
- Zahlen, die sich widersprechen. Umsätze in der Körperschaftsteuererklärung, die sich nicht mit den Umsatzsteuererklärungen desselben Zeitraums abstimmen lassen. Die FTA sieht beides.
- Ein Gewinn knapp unterhalb einer Schwelle. Ein steuerpflichtiges Einkommen knapp unter 375.000 AED oder ein Umsatz knapp unter 3 Millionen AED, um eine Erleichterung zu erhalten, lädt zum Hinsehen ein.
- Wiederholte Verluste bei einem Unternehmen, das weiter handelt, Gehälter zahlt und seine Lizenz verlängert.
- Transaktionen mit nahestehenden Personen ohne Verrechnungspreisdokumentation, insbesondere Managementgebühren und Zinsen an eine ausländische Muttergesellschaft.
- Eine 0-%-Freihandelszonen-Position ohne belastbare Substanz dahinter.
- Erstattungsanträge, die naturgemäß genauer geprüft werden als Zahlungen.
- Verspätete oder korrigierte Erklärungen als Hinweis auf ein Kontrollproblem.
- Daten Dritter. Zollanmeldungen, Bankinformationen und die Meldungen Ihrer Geschäftspartner erreichen die Behörde unabhängig von Ihnen.
Nichts davon ist rechtswidrig, vieles ist völlig normal. Aber jeder Punkt ist ein Grund, eine Akte zu ziehen, und die Verteidigung ist immer dieselbe: Unterlagen, die Sie schnell vorlegen können.
Wichtig ist dabei die Reihenfolge. Eine Prüfung entsteht selten aus einem einzelnen Wert, sondern aus einer Kombination. Ein knapper Gewinn allein ist unauffällig. Ein knapper Gewinn zusammen mit einer verspäteten Erklärung und einer Managementgebühr an die Muttergesellschaft ergibt ein Muster. Genau solche Kombinationen filtert ein risikobasiertes System heraus.
Wie eine VAE Steuerprüfung tatsächlich abläuft
Die gesetzliche Uhr
Eine FTA-Steuerprüfung, Schritt für Schritt
Jede dieser Fristen steht im Steuerverfahrensgesetz. Keine davon liegt im Ermessen des Prüfers.
Die Ankündigung kommt
Die FTA muss Sie mindestens zehn Werktage vor Durchführung der Prüfung benachrichtigen. Art. 16 Abs. 2
Ohne Ankündigung, bis zu 72 Stunden geschlossen
Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder wenn eine Ankündigung die Prüfung vereiteln würde, darf der Prüfer unangekündigt eintreten und die Räume vorübergehend schließen. Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Art. 16 Abs. 4
Die Prüfung beginnt
In den Räumen der FTA, in Ihrem Betrieb oder überall dort, wo Sie Waren lagern oder Unterlagen aufbewahren. Art. 16 Abs. 3
Vier Rechte, die Sie geltend machen können
Dienstausweis des Prüfers verlangen. Kopie der Prüfungsankündigung erhalten. Bei Prüfungen außerhalb der Behörde anwesend sein. Kopien mitgenommener Unterlagen bekommen. Art. 21
Der Steuerbescheid kommt
Sie werden über das Ergebnis informiert und dürfen die Unterlagen und Daten einsehen, auf denen die Festsetzung beruht. Art. 22, 23
Ihr Fenster für den Widerspruch
Überprüfung des Bescheids oder Wiederaufnahme der Entscheidung beantragen. Die FTA hat dann 40 Werktage zur Antwort. Art. 28, 29
Quelle: Federal Decree-Law Nr. 28 von 2022 über Steuerverfahren (Federal Tax Authority). Artikelnummern wie veröffentlicht.
Der Ablauf steht im Steuerverfahrensgesetz, und die Fristen stehen nicht im Ermessen der Behörde.
Sie werden angekündigt. Die FTA muss Sie mindestens zehn Werktage vor Durchführung der Prüfung benachrichtigen, nach Artikel 16 des Federal Decree-Law Nr. 28 von 2022 über Steuerverfahren. Ausnahmen gibt es, und sie sind eng. Ein Prüfer darf ohne Vorankündigung eintreten, wenn Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung bestehen oder eine Ankündigung die Prüfung vereiteln würde, und darf die Räume für bis zu 72 Stunden vorübergehend schließen. Dafür ist die Zustimmung der Staatsanwaltschaft nötig. Bei einer normalen Compliance-Prüfung erfahren Sie es vorher.
Sie findet an einem bestimmten Ort statt. Geprüft werden darf in den Räumen der FTA, in Ihrem Geschäftsbetrieb oder an jedem Ort, an dem Sie Waren lagern oder Unterlagen aufbewahren.
Sie haben benannte Rechte. Artikel 21 gibt der geprüften Person das Recht, den Dienstausweis des Prüfers zu verlangen, eine Kopie der Prüfungsankündigung zu erhalten, bei einer Prüfung außerhalb der Behörde anwesend zu sein und Kopien der mitgenommenen Unterlagen zu bekommen.
Sie erfahren das Ergebnis. Die FTA teilt Ihnen das Ergebnis mit, und Sie dürfen die Unterlagen und Daten einsehen oder erhalten, auf denen die Festsetzung beruht. Wird ein Steuerbescheid erlassen, werden Sie innerhalb von zehn Werktagen nach Erlass benachrichtigt.
Sie können sich wehren. Sie haben 40 Werktage ab Bekanntgabe, um eine Überprüfung des Steuerbescheids zu beantragen, und 40 Werktage für einen Antrag auf Wiederaufnahme. Die FTA hat dann 40 Werktage zur Entscheidung. Danach folgt das Komitee zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten.
Aufbewahrungspflicht VAE Steuerunterlagen: was Sie vorlegen können müssen
Hier liegt die Falle. Die Aufbewahrungspflicht VAE Steuerunterlagen für die Körperschaftsteuer steht im Körperschaftsteuergesetz selbst und geht der allgemeinen Regel im Steuerverfahrensgesetz vor.
Artikel 56 des Federal Decree-Law Nr. 47 von 2022 verpflichtet eine steuerpflichtige Person, alle Aufzeichnungen und Unterlagen sieben Jahre nach Ende des Steuerzeitraums aufzubewahren, auf den sie sich beziehen. Der Artikel beginnt mit den Worten "ungeachtet der Bestimmungen des Steuerverfahrensgesetzes", und genau das macht diese Frist für die Körperschaftsteuer maßgeblich. Befreite Personen sind ebenfalls gebunden: sie müssen sieben Jahre lang die Unterlagen aufbewahren, mit denen die FTA ihren Befreiungsstatus nachvollziehen kann.
Die Unterlagen haben zwei Aufgaben: sie müssen die Angaben in Ihrer Erklärung stützen und der FTA erlauben, Ihr steuerpflichtiges Einkommen ohne Ihre Hilfe zu ermitteln. Konkret:
| Was die FTA erwartet | Warum es in der Prüfung zählt |
|---|---|
| Summen- und Saldenliste, Hauptbuch, geprüfter Jahresabschluss | Ausgangspunkt der Steuerberechnung |
| Die Steuerberechnung selbst, jede Korrektur nachvollziehbar | Zeigt den Weg vom Handelsbilanzgewinn zum steuerpflichtigen Einkommen |
| Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Verträge, Kontoauszüge | Belegt Erlöse und Betriebsausgaben |
| Lohnunterlagen und Nachweise zur Geschäftsführervergütung | Gesellschaftergehälter werden regelmäßig hinterfragt |
| Anlagenverzeichnis und Abschreibungsübersichten | Zeitliche Abweichungen sind eine typische Korrektur |
| Verträge mit nahestehenden Personen und Verrechnungspreisunterlagen | Fremdvergleich muss belegt und nicht behauptet werden |
| Schriftliche Nachweise ausgeübter Wahlrechte, etwa Small Business Relief | Ein Wahlrecht ohne Nachweis gilt als nicht ausgeübt |
| Substanznachweise in der Freihandelszone: Personal, Räume, Tätigkeit | Grundlage jeder 0-%-Position |
Zwei Punkte zur Aufbewahrungspflicht VAE Steuerunterlagen werden leicht übersehen.
Sprache. Sie dürfen Ihre Unterlagen auf Englisch führen. Die FTA kann sie jedoch auf Arabisch anfordern. Dann müssen Sie eine Übersetzung liefern, die Kosten tragen und für deren Richtigkeit einstehen. Deutschsprachige Belege, etwa Verträge mit einer Gesellschaft im DACH-Raum, sollten Sie ohnehin von Anfang an mit einer englischen Fassung ablegen. Eine Übersetzung unter Zeitdruck ist teuer und fehleranfällig.
Bücher zu führen ist eine andere Pflicht als sie vorzulegen. Dieser Beitrag behandelt, was die FTA von Ihnen herausverlangt. Die zugrunde liegende Pflicht, überhaupt ordnungsgemäße Bücher zu führen, und die Frage, wann eine Abschlussprüfung zwingend ist, behandelt unser Leitfaden zur Buchführungspflicht für Unternehmen in den VAE.
Wie weit darf die FTA zurückgehen?
Es gibt eine gesetzliche Grenze, und die Ausnahmen sollte man kennen.
Die Grundregel in Artikel 46 des Steuerverfahrensgesetzes: die FTA darf nach Ablauf von fünf Jahren ab Ende des betreffenden Steuerzeitraums weder eine Prüfung durchführen noch einen Steuerbescheid erlassen.
Die Ausnahmen:
- Hat die FTA Ihnen den Beginn der Prüfungshandlungen vor Ablauf der fünf Jahre mitgeteilt, hat sie vier weitere Jahre, um die Prüfung abzuschließen oder den Bescheid zu erlassen.
- Reichen Sie im fünften Jahr eine Selbstanzeige ein, erhält die FTA ab diesem Tag ein zusätzliches Jahr.
- Nach fünf Jahren ab Ende des Steuerzeitraums ist überhaupt keine Selbstanzeige mehr möglich.
- Bei Steuerhinterziehung beträgt die Frist 15 Jahre ab Ende des Steuerzeitraums, in dem sie erfolgt ist.
- Bei unterlassener steuerlicher Registrierung beträgt sie 15 Jahre ab dem Tag, an dem Sie sich hätten registrieren müssen.
Liest man die siebenjährige Aufbewahrungsfrist und das fünfjährige Prüfungsfenster zusammen, wird die Logik sichtbar. Die Aufbewahrungspflicht überdauert das gewöhnliche Prüfungsfenster bewusst, weil dieses verlängert werden kann und weil Sie die Akte noch lange nach Abgabe zu Ihrer Verteidigung brauchen können.
Was DACH-Eigentümer in der Prüfung besonders oft gefragt werden
Bei Gesellschaften mit deutschen, österreichischen oder Schweizer Eigentümern konzentrieren sich die Rückfragen erfahrungsgemäß auf wenige, immer gleiche Punkte. Wer diese vier Bereiche vorab sauber dokumentiert, verkürzt jede Prüfung erheblich.
Zahlungen an das Unternehmen im Heimatland. Managementgebühren, Lizenzgebühren und Zinsen an eine deutsche Muttergesellschaft oder an den Gesellschafter persönlich sind Transaktionen mit nahestehenden Personen. Die FTA fragt nicht, ob sie vereinbart wurden. Sie fragt, ob der Preis einem Fremdvergleich standhält. Ein Vertrag allein genügt dafür nicht. Nötig ist eine nachvollziehbare Begründung des Preises und ein Nachweis, dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde.
Die Vergütung der Geschäftsführung. Wird ein Gesellschafter-Geschäftsführer bezahlt, prüft die Behörde zwei Dinge: ob die Zahlung der Höhe nach angemessen ist und ob sie überhaupt betrieblich veranlasst war. Fehlt ein Anstellungsvertrag, fehlt die Grundlage für die Betriebsausgabe.
Wo die Arbeit tatsächlich stattfindet. Steuert ein Eigentümer die Gesellschaft überwiegend aus Deutschland, entsteht ein doppeltes Risiko. Die VAE fragen nach der Substanz vor Ort, und das deutsche Finanzamt fragt nach Ort der Geschäftsleitung und möglicher Betriebsstätte. Hier zählen Reisenachweise, Mietverträge, Arbeitsverträge und datierte Protokolle von Gesellschafterbeschlüssen. Eine Adresse allein ist kein Substanznachweis.
Konten und Zahlungswege. Landen Kundenzahlungen auf einem privaten oder einem europäischen Konto statt auf dem Firmenkonto in den VAE, fällt das bei der Abstimmung von Umsatz und Bankeingängen sofort auf. Trennen Sie die Ebenen konsequent, und dokumentieren Sie jede Ausnahme im Moment, in dem sie entsteht.
Ein Hinweis zur deutschen Seite: eine Prüfung in den VAE ersetzt keine Erklärungspflicht in Deutschland, und umgekehrt gilt dasselbe. Wer in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss die Beteiligung dort ohnehin offenlegen. Klären Sie beide Seiten mit Beratern, die beide Rechtsordnungen kennen, bevor eine Behörde die Frage für Sie klärt.
Was es kostet, wenn die FTA den Fehler zuerst findet
Derselbe Fehler, zwei Preise
Was es kostet, auf die FTA zu warten
Den Strafkatalog interessiert nicht, wie der Fehler entstanden ist. Ihn interessiert, wer ihn gefunden hat und wann.
Selbstanzeige, noch keine Prüfungsankündigung
1 % pro Monat der Steuerdifferenz, ab der ursprünglichen Fälligkeit. Kein pauschaler Zuschlag.
Keine Anzeige vor der Prüfungsankündigung
Dieselben 1 % pro Monat laufen weiter, und pauschal 15 % der Steuerdifferenz kommen obendrauf.
9.000 AED monatlicher Zuschlag plus 13.500 AED Pauschale.
13.500 AED kostet das Schweigen
Wer zuerst spricht, zahlt bei identischem Sachverhalt 2,5-mal weniger. Die 1-%-Uhr läuft in beiden Fällen ab der ursprünglichen Fälligkeit, jeder Monat Zögern kostet in diesem Beispiel also 900 AED, noch bevor der Zuschlag gezählt wird.
Strafsätze: Kabinettsbeschluss Nr. 75 von 2023 zu Verwaltungsstrafen nach Federal Decree-Law Nr. 47 von 2022. Beispielrechnung, keine Steuerberatung.
Die Strafen für Körperschaftsteuerverstöße stehen im Kabinettsbeschluss Nr. 75 von 2023, veröffentlicht vom Finanzministerium der VAE. Die in einer Prüfung relevanten:
| Verstoß | Strafe |
|---|---|
| Erforderliche Unterlagen nicht aufbewahrt | 10.000 AED je Verstoß, 20.000 AED bei Wiederholung innerhalb von 24 Monaten |
| Unterlagen auf Anforderung nicht auf Arabisch vorgelegt | 5.000 AED |
| Dem Prüfer keine Unterstützung geleistet | 20.000 AED, zahlbar aus dem eigenen Vermögen der Person |
| Fällige Steuer nicht entrichtet | 14 % pro Jahr, monatlich auf die offene Steuer, ab dem Tag nach Fälligkeit |
| Selbstanzeige vor jeder Prüfungsankündigung | 1 % pro Monat der Steuerdifferenz |
| Keine Selbstanzeige vor der Prüfungsankündigung | pauschal 15 % der Steuerdifferenz, zuzüglich 1 % pro Monat |
Zwei Details wiegen schwerer, als sie aussehen. Erstens laufen die 14 % pro Jahr monatlich auf die offene Steuer selbst, ab dem Tag nach Fälligkeit. Bei einer Selbstanzeige oder einem Steuerbescheid gilt als Fälligkeit der 20. Werktag nach Einreichung beziehungsweise Zugang. Zweitens zählt der monatliche 1-%-Zuschlag ab der ursprünglichen Fälligkeit der Erklärung, nicht ab dem Tag, an dem Sie den Fehler bemerkt haben. Warten ist bewusst teuer.
Der Vergleich ist deutlich. Nehmen Sie eine zu niedrig erklärte Steuer von 90.000 AED, entdeckt zehn Monate nach Fälligkeit der Erklärung. Bei Selbstanzeige: 1 % pro Monat, also 9.000 AED. Warten Sie auf die Prüfungsankündigung: pauschal 15 %, also 13.500 AED, plus dieselben 9.000 AED, zusammen 22.500 AED. Derselbe Fehler, zweieinhalbmal so teuer.
Für die Körperschaftsteuer gilt diese Struktur seit 2023. Neu ist seit April 2026, dass Umsatzsteuer und Verbrauchsteuer auf dieselbe Systematik gestellt wurden und zahlreiche Festbeträge gesenkt wurden. Unsere Analyse zu den Änderungen der VAE-Steuerstrafen ab April 2026 zeigt im Einzelnen, was sich verschoben hat.
Der Bereitschaftstest: fünf Schritte für diesen Monat
- Abstimmen. Legen Sie Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuererklärungen und Jahresabschluss desselben Zeitraums nebeneinander. Erklären Sie jede Differenz schriftlich. Dieses Memo ist das Erste, was ein Prüfer bekommen sollte.
- Die Akte neu aufbauen. Ein Ordner je Steuerzeitraum mit Erklärung, Berechnung und allen Nebenrechnungen. Wenn das Zusammenstellen Wochen dauert, sind Sie nicht prüfungsbereit.
- Wahlrechte belegen. Small Business Relief, Realisationsprinzip, Freihandelszonenstatus. Jedes braucht einen datierten schriftlichen Nachweis, keine Erinnerung.
- Den arabischen Weg testen. Klären Sie vorab, wer übersetzen würde, wie lange das dauert und was es kostet.
- Selbst prüfen, dann offenlegen. Findet die Prüfung etwas, läuft die Uhr mit 1 % pro Monat, und der Zuschlag fürs Warten beträgt 15 %. Verzögerung ist in keiner Konstellation günstiger.
Wenn Sie erst kürzlich zum ersten Mal eingereicht haben: unser Leitfaden zur Registrierung zur Körperschaftsteuer in den VAE behandelt die Grundlagen, und der Beitrag zur diesjährigen Frist für die Körperschaftsteuererklärung nennt die Termine.
Kontaktieren Sie START für ein kostenloses Erstgespräch, wenn Sie Ihre Akte prüfen lassen möchten, bevor die FTA es tut.


