Mann am Schreibtisch betrachtet einen Glasblock mit AED 1.000.000, der Umsatzgrenze für die Steuerpflicht.

VAE Körperschaftsteuer Freiberufler: die kurze Antwort

Ja, aber erst oberhalb der Grenze. Ein Freiberufler oder Einzelunternehmer ist im Steuerrecht der VAE eine natürliche Person. Das heißt schlicht: Sie werden als Mensch besteuert, nicht als Gesellschaft, weil zwischen Ihnen und Ihren Kunden keine eigene juristische Person steht.

Für natürliche Personen gilt eine wichtige Besonderheit. Eine Gesellschaft ist ab dem ersten Tag im Körperschaftsteuersystem, unabhängig vom Umsatz. Eine natürliche Person ist vollständig außerhalb des Systems, solange der Geschäftsumsatz in einem gregorianischen Kalenderjahr unter AED 1.000.000 bleibt. Vorher gibt es keine Registrierungspflicht, keine Steuererklärung und keine Steuernummer.

Rechtsgrundlage ist das Bundesdekret-Gesetz Nr. 47 von 2022. Für Freiberufler und Einzelunternehmer ist der Kabinettsbeschluss Nr. 49 von 2023 das entscheidende Instrument. Er legt die Millionengrenze fest und definiert, welche Einkünfte in den Test fallen. Die Federal Tax Authority stellt den aktuellen Rahmen auf ihrer Übersichtsseite zur Körperschaftsteuer bereit.

Registrierungs-Entscheidung

Müssen Sie sich als Freiberufler zur Körperschaftsteuer registrieren?

Ein Test, ein Kalenderjahr, eine Zahl.

Ihr Bruttoumsatz aus Geschäftstätigkeit, 1. Januar bis 31. Dezember

Rechnungen, Retainer, Tagessätze, Plattform-Auszahlungen. Vor allen Kosten.

Zählt nie mit: Gehalt aus Anstellung, Miete aus privat gehaltenem Wohneigentum, private Kapitalerträge.
Unter AED 1.000.000

Sie sind außerhalb des Systems

  • Keine Körperschaftsteuer-Registrierung
  • Keine Steuererklärung
  • Keine Steuernummer nötig
  • Jedes Kalenderjahr neu prüfen
AED 1.000.000 oder mehr

Registrierung ist Pflicht

  • Registrierung über EmaraTax
  • Frist: 31. März des Folgejahres
  • Bußgeld bei Versäumnis: AED 10.000
  • Gilt auch, wenn keine Steuer anfällt

Erst danach wird die Steuer berechnet

AED 0

Small Business Relief wählen. Offen bis AED 3.000.000 Umsatz. Steuerpflichtiges Einkommen wird auf null gesetzt. Wahl endet am 31. Dezember 2026

0 % dann 9 %

Normale Stufen. Nichts auf die ersten AED 375.000 Gewinn, 9 % auf alles darüber. Gilt ab 2027

Rechtsrahmen: Bundesdekret-Gesetz Nr. 47 von 2022 und Kabinettsbeschluss Nr. 49 von 2023. Zahlen mit Stand 2026.

Ein Punkt vorweg: Ihre Lizenzart ändert an der Antwort nichts. Freelance Permit, Sole Establishment oder ein Freelance Permit in einer Freizone. In allen drei Fällen bleiben Sie eine natürliche Person. Wenn Sie diese Strukturfrage noch offen haben, hilft unser Vergleich Sole Establishment vs Freelance Permit bei der Einordnung.

Die 1-Million-AED-Grenze im Detail

Der Test ist jährlich und er ist brutto. Zwei Wörter, die zählen.

Jährlich heißt: ein gregorianisches Kalenderjahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Kein rollierender Zwölfmonatszeitraum und nicht Ihr Lizenzjahr. Wer im zweiten Halbjahr AED 700.000 verdient und im ersten Halbjahr des Folgejahres nochmals AED 700.000, hat in keinem der beiden Jahre die Grenze überschritten.

Brutto heißt: Umsatz vor Kosten. Hier liegt der häufigste Denkfehler. Wer AED 1.200.000 fakturiert und AED 400.000 für Subunternehmer, Software und Arbeitsplatz ausgibt, hat AED 800.000 Gewinn, aber AED 1.200.000 Umsatz. Die Grenze ist überschritten. Kosten spielen später eine Rolle, bei der Berechnung der Steuer. Für den Registrierungstest sind sie irrelevant.

Was zum Umsatz zählt

Alles, was aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit stammt:

  • Kundenrechnungen, egal ob der Kunde in den VAE, in Deutschland, in Österreich oder in den USA sitzt
  • Retainer, Projekthonorare, Tagessätze und Provisionen
  • Einnahmen über ausländische Plattformen wie Upwork, Fiverr, Amazon oder einen App Store
  • Zahlungen auf ein ausländisches Konto für Arbeit, die Sie erbracht haben

Der Plattform-Punkt wird am häufigsten übersehen. Wenn ein deutscher Kunde über Upwork auf Ihr deutsches Konto zahlt, für Arbeit, die Sie von Ihrem Schreibtisch in Dubai aus erledigt haben, zählt dieses Geld trotzdem zur Millionengrenze. Maßgeblich ist die Tätigkeit, nicht der Zahlungsweg und nicht der Pass des Kunden.

Was nicht zählt

Drei Kategorien liegen vollständig außerhalb des Tests. Das ist der am meisten missverstandene Teil der Regel:

Art der Einkünfte Zählt zur Million?
Gewerblicher und freiberuflicher Umsatz Ja
Gehalt und Leistungen aus einem Anstellungsverhältnis Nein
Mieteinnahmen aus privat gehaltenem Wohneigentum Nein
Private Kapitalerträge (Dividenden, Kursgewinne im eigenen Depot) Nein

Ein Beispiel zur Veranschaulichung. Sie beziehen AED 500.000 Gehalt von einem Arbeitgeber in Dubai, vermieten eine eigene Wohnung für AED 180.000 im Jahr und fakturieren nebenbei AED 400.000 aus Beratung. Insgesamt fließen AED 1.080.000 zu. Ihr Geschäftsumsatz beträgt aber AED 400.000. Sie sind weit von der Grenze entfernt und haben keinerlei Registrierungspflicht.

Umgekehrt: Wer hauptberuflich freiberuflich arbeitet, kein Gehalt und keine Immobilie hat und AED 1.050.000 fakturiert, liegt darüber und muss sich registrieren. Auch dann, wenn am Ende wenig oder gar keine Steuer anfällt.

Der Steuersatz: 0 % bis AED 375.000, danach 9 %

Innerhalb des Systems ist die Struktur einfach:

  • 0 % auf die ersten AED 375.000 des steuerpflichtigen Einkommens
  • 9 % auf alles darüber

Beachten Sie das Wort Einkommen, nicht Umsatz. Steuerpflichtiges Einkommen ist Ihr Gewinn nach abzugsfähigen Betriebsausgaben. Der Millionentest arbeitet mit dem Bruttoumsatz. Die Steuerberechnung arbeitet mit dem Gewinn. Zwei verschiedene Zahlen mit zwei verschiedenen Aufgaben. Genau hier verlieren viele Selbständige den Überblick.

Das Finanzministerium der VAE erläutert Satzstruktur und Politik auf seinen Seiten zur Körperschaftsteuer.

Rechenbeispiel: eine Produktdesignerin aus München

Nehmen wir eine Produktdesignerin, die von München nach Dubai gezogen ist und ein Freelance Permit hält. Ihre Zahlen für das Kalenderjahr:

Rechenbeispiel

Eine Selbständige, ein Jahr, die vollständige Rechnung

Produktdesignerin in Dubai mit Freelance Permit, Auftraggeber in den VAE und in Europa.

Bruttoumsatz

AED 1.600.000

Betriebsausgaben

AED 500.000

=

Steuerpflichtiges Einkommen

AED 1.100.000

Diese AED 1.100.000 verteilen sich auf zwei Stufen:

AED 375.000 zu 0 %
AED 725.000 zu 9 %
Steuerfreie Stufe, die jeder Steuerpflichtige erhält Nur dieser Teil wird tatsächlich besteuert

Normale Stufen

AED 65.250

Steuer für das Jahr. Das sind 4,1 % des Umsatzes, nicht 9 %, weil die ersten AED 375.000 Gewinn frei bleiben.

Mit Small Business Relief

AED 0

Der Umsatz liegt unter AED 3.000.000, die Wahl steht also offen. Sie muss in der Erklärung getroffen werden und endet am 31. Dezember 2026.

Registrierungsfrist für diese Steuerpflichtige: 31. März des Folgejahres. Ein Versäumnis kostet AED 10.000, unabhängig von der Steuerhöhe.

Schritt 1. Der Grenztest. Sie hat AED 1.600.000 fakturiert. Rund die Hälfte davon stammt von deutschen und Schweizer Auftraggebern in Euro, etwa AED 250.000 kamen über eine Plattform herein. Alles zählt. Sie liegt über AED 1.000.000 und muss sich registrieren.

Schritt 2. Steuerpflichtiges Einkommen. Ihre abzugsfähigen Betriebsausgaben betragen AED 500.000: Co-Working-Platz, Software-Lizenzen, eine zugekaufte Entwicklerin, Geschäftsreisen und die Buchhaltung. Steuerpflichtiges Einkommen sind also AED 1.600.000 abzüglich AED 500.000, das sind AED 1.100.000.

Schritt 3. Die Steuer. Die ersten AED 375.000 werden mit 0 % besteuert. Die verbleibenden AED 725.000 mit 9 %. Das ergibt AED 65.250 für das Jahr.

Schritt 4. Die Alternative. Ihr Umsatz von AED 1.600.000 liegt unter AED 3.000.000. Sie kann stattdessen Small Business Relief wählen und ihr steuerpflichtiges Einkommen auf null setzen lassen. Aus AED 65.250 wird damit null.

Schritt 5. Die Frist. Sie hat die Million im Kalenderjahr überschritten, also läuft ihre Registrierungsfrist bis zum 31. März des Folgejahres.

Zwei Dinge dazu, die für DACH-Leser wichtiger sind als für alle anderen. Erstens: Die Euro-Einnahmen erzeugen kein Problem in den VAE, möglicherweise aber eines in der Heimat. Wer sich in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht sauber abgemeldet hat, kann dort weiterhin als steuerlich ansässig gelten. Auch die Wegzugsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG) bleibt ein Thema, wenn Sie Anteile an einer deutschen Gesellschaft halten. Das ist eine getrennte Prüfung und gehört auf den Tisch Ihres deutschen Steuerberaters. Die AHK in den VAE ist für den ersten Überblick eine seriöse Anlaufstelle.

Zweitens: Mit der Einkommensteuer hat all das nichts zu tun. Die VAE erheben auf Einkünfte natürlicher Personen keine Einkommensteuer.

Small Business Relief: die AED-3-Millionen-Wahl endet am 31. Dezember 2026

Small Business Relief ist für die meisten Selbständigen die wertvollste Option, und sie hat ein festes Ablaufdatum.

Die Mechanik: Wer als steuerlich ansässige Person im betreffenden Zeitraum einen Umsatz von bis zu AED 3.000.000 hat, kann wählen, so behandelt zu werden, als hätte er kein steuerpflichtiges Einkommen. Kein ermäßigter Satz, sondern null. Die Wahl steht für Steuerzeiträume offen, die am oder vor dem 31. Dezember 2026 enden.

Drei Punkte dazu.

Es ist eine Wahl, keine automatische Befreiung. Sie treffen sie in der Steuererklärung. Wer nicht abgibt oder ohne diese Wahl abgibt, bekommt sie nicht. Sich registrieren und dann stillhalten ist keine Strategie.

Die Registrierungspflicht bleibt. Sie registrieren sich, Sie geben ab, Sie führen Aufzeichnungen. Die Erleichterung ändert die Höhe der Steuer, nicht Ihre Existenz im System.

Sie läuft am 31. Dezember 2026 aus. Solange der Rahmen nicht verlängert wird, gelten für spätere Steuerzeiträume wieder die normalen Sätze von 0 % und 9 %. Wer seine Liquidität für 2027 plant, rechnet mit den Normalsätzen. Unser ausführlicher Beitrag zu der AED-3-Millionen-Wahl geht auf die Timing-Fragen im Detail ein.

Registrierung Schritt für Schritt

Die Registrierung läuft über EmaraTax, das Onlineportal der Federal Tax Authority. Für natürliche Personen ist der Weg kürzer als für Gesellschaften. Letzteren widmet sich unser Leitfaden zur Körperschaftsteuer-Registrierung für Unternehmen.

  1. EmaraTax-Konto anlegen oder einloggen. Wer bereits für die Mehrwertsteuer registriert ist, nutzt dasselbe Konto.
  2. Körperschaftsteuer-Registrierung wählen und als Steuerpflichtigentyp die natürliche Person auswählen. Der falsche Typ ist der häufigste Fehler und lässt sich nur mühsam korrigieren.
  3. Unterlagen hochladen. Emirates ID, Passkopie sowie Handelslizenz oder Freelance Permit. Halten Sie die Lizenzdaten samt ausstellender Behörde bereit.
  4. Geschäftsdaten eintragen. Tätigkeit, Lizenzlaufzeiten, Kontaktdaten.
  5. Absenden und auf die Corporate Tax Registration Number warten. Bewahren Sie diese Nummer dauerhaft auf. Jede spätere Abgabe läuft darüber.

Die Frist 31. März und die Strafe von AED 10.000

Ihre Registrierungsfrist endet am 31. März des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Umsatz AED 1.000.000 überschritten hat.

Wer also 2026 die Million überschreitet, registriert sich bis zum 31. März 2027. Wird diese Frist versäumt, fällt ein Bußgeld von AED 10.000 an. Es knüpft an die verspätete Registrierung an, nicht an die geschuldete Steuer. Sie können also die vollen AED 10.000 zahlen, obwohl Ihre Steuerlast bei null liegt.

Körperschaftsteuer ist nicht Mehrwertsteuer

Diese Verwechslung ist die teuerste im ganzen Thema, deshalb bekommt sie einen eigenen Abschnitt.

Zwei getrennte Steuern, zwei getrennte Registrierungen, zwei getrennte Grenzen:

Körperschaftsteuer (natürliche Person) Mehrwertsteuer
Grenze AED 1.000.000 Umsatz pro Kalenderjahr AED 375.000 steuerbare Umsätze (Pflicht)
Besteuert wird Ihr Gewinn Ihre Umsätze
Satz 0 % bis AED 375.000, danach 9 % 5 %
Registrierung EmaraTax EmaraTax

Die Zahl AED 375.000 taucht in beiden Spalten auf und macht dort völlig Unterschiedliches. Bei der Körperschaftsteuer ist sie die 0-%-Gewinnstufe. Bei der Mehrwertsteuer ist sie die Pflichtgrenze für die Registrierung. Zwei unabhängige Zahlen, die zufällig identisch sind. Dieser Zufall führt zu echten Fehlern.

Wer AED 600.000 im Jahr fakturiert, ist mehrwertsteuerlich womöglich registrierungspflichtig und von der Körperschaftsteuer weit entfernt. Lesen Sie dazu unseren Beitrag zur Mehrwertsteuer-Registrierung ab AED 375.000, bevor Sie annehmen, eine Registrierung decke beides ab.

Aufbewahrungspflicht: sieben Jahre

Unabhängig davon, ob Steuer anfällt: Als registrierter Steuerpflichtiger bewahren Sie Belege sieben Jahre auf. Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge, Ausgabenbelege und Auszahlungsberichte von Plattformen.

Zwei Gewohnheiten machen das schmerzfrei. Führen Sie ein eigenes Geschäftskonto, damit private und geschäftliche Bewegungen nie vermischt werden. Und exportieren Sie Plattform-Abrechnungen quartalsweise, statt drei Jahre später danach zu suchen.

Saubere Aufzeichnungen schützen auch den Millionentest selbst. Wenn Ihr Geschäftsumsatz nur deshalb unter der Grenze liegt, weil ein großer Teil Ihrer Einnahmen Gehalt oder private Miete ist, müssen Sie diese Trennung belegen können. Mit einem gemischten Konto wird dieser Nachweis unnötig schwer.

Freelance Permit in der Freizone: das ändert nichts

Ein Freelance Permit einer Freizone gründet keine Gesellschaft. Sie bleiben eine natürliche Person, und die Millionengrenze gilt für Sie genauso wie für einen Einzelunternehmer auf dem Mainland. Bei der VAE Körperschaftsteuer Freiberufler entscheidet der Status als natürliche Person, nicht der Ort der Lizenz.

Das Regime des Qualifying Free Zone Person, also der 0-%-Status, über den Freizonen sprechen, ist auf juristische Personen zugeschnitten. Gemeint sind gegründete Gesellschaften, nicht Einzelpersonen mit einer Lizenz. Die Annahme, ein Freelance Permit bringe pauschal 0 %, ist ein teurer Irrtum und leider ein verbreiteter.

START arbeitet mit Mainland-Strukturen. Für Freiberufler, die über die Grenze hinauswachsen, lautet die ehrliche Frage ohnehin nicht, wo es eine Befreiung gibt. Sie lautet: Einzelunternehmer bleiben oder gründen, und was kostet die jeweilige Variante an Gebühren, Abgaben und Flexibilität.

Hinweis

Dieser Beitrag erklärt den allgemeinen Rahmen zur VAE Körperschaftsteuer Freiberufler mit Stand 2026. Er ist Information, keine individuelle Steuerberatung. Ihre konkrete Lage hängt von Lizenz, Ansässigkeit, Pflichten im Heimatland und der Zusammensetzung Ihrer Einkünfte ab. Lassen Sie die Zahlen prüfen, bevor Sie eine Entscheidung zur Abgabe treffen.