
Genau dieses letzte Datum ist der Grund für diesen Leitfaden. Die Entlastung läuft auf eine Frist zu. Stand Juni 2026 wurde keine Verlängerung angekündigt, und solange kein weiterer Kabinetts- oder Ministerialbeschluss das ändert, wechseln Unternehmen ab 2027 zurück in das reguläre Körperschaftsteuersystem. Für eine kleine, von DACH-Gründern geführte Firma in Dubai, die knapp unter der Schwelle liegt, lohnt sich der Unterschied zwischen einer Steuerlast von null im Jahr 2026 und einer echten Last 2027 schon jetzt zu verstehen, solange noch Zeit zum Planen bleibt.
Was ist das Small Business Relief?
Das Small Business Relief VAE ist eine Entlastung im Körperschaftsteuerrecht, die ein qualifiziertes kleines ansässiges Unternehmen für einen Steuerzeitraum so behandelt, als hätte es kein steuerpflichtiges Einkommen. Das ergibt einen effektiven Körperschaftsteuersatz von 0 % plus geringeren Aufwand. Sie ist wählbar, wird je Steuerzeitraum in der Körperschaftsteuererklärung beantragt und steht nur ansässigen Steuerpflichtigen offen, deren Umsatz bei höchstens 3.000.000 AED bleibt.
Die Entlastung steht in Artikel 21 des Bundesgesetzdekrets Nr. 47 von 2022, dem Körperschaftsteuerrecht der VAE, und die genauen Bedingungen regelt der Ministerialbeschluss Nr. 73 von 2023. Sie gilt für Steuerzeiträume, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen. Das Finanzministerium beschreibt die Massnahme als Weg, die Befolgungslast für Start-ups und Kleinstunternehmen in den frühen Jahren des neuen Steuersystems zu senken, dokumentiert auf den Körperschaftsteuer-Seiten des Finanzministeriums.
Dieser Artikel ist ein Entscheidungsleitfaden. Er erklärt, wer sich qualifiziert, den Umsatztest, der oft missverstanden wird, was Sie bei der Wahl aufgeben, das Auslaufen 2026, ein Rechenbeispiel zum Sprung 2027 und die Missbrauchsfalle, die eine clever wirkende Struktur in eine Strafe verwandeln kann.
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Zum Körperschaftsteuer-RechnerWer sich qualifiziert, der 3-Millionen-AED-Umsatztest
Ein ansässiger Steuerpflichtiger qualifiziert sich für das Small Business Relief VAE, wenn sein Umsatz im betreffenden Steuerzeitraum und in jedem vorherigen Steuerzeitraum seit Beginn der Entlastung höchstens 3.000.000 AED beträgt. Wer diese Linie einmal überschreitet, verliert die Entlastung dauerhaft. Der Test bezieht sich auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn, und genau diese Unterscheidung führt die meisten Leser in die Irre.
Die eine Zahl, die oft falsch verstanden wird
Verbreiteter Glaube
Der Test betreffe den Gewinn und sei dieselbe 375.000-AED-Stufe aus dem regulären System.375.000 AEDFalsche Zahl. Das ist die 0 %-Gewinnstufe des regulären Systems, ein anderer Mechanismus.
Was das Gesetz sagt
Die Berechtigung wird am Umsatz geprüft (Gesamteinnahmen vor Kosten), in diesem und jedem vorherigen Zeitraum.3.000.000 AEDUmsatzgrenze. Eine Firma mit 2.800.000 AED Umsatz und dünnem Gewinn qualifiziert sich weiterhin.
Quelle: Artikel 21, Bundesgesetzdekret Nr. 47 von 2022, und Ministerialbeschluss Nr. 73 von 2023. Die Entlastung ist wählbar und endet für Zeiträume mit Ende nach dem 31. Dezember 2026.
Beruht der 3-Millionen-Test auf Umsatz oder Gewinn?
Der Test beruht auf dem Umsatz, also Ihren Gesamteinnahmen vor Kosten, nicht auf dem Gewinn. Das ist entscheidend. Eine Firma kann 2.800.000 AED Umsatz und nur 200.000 AED Gewinn haben und qualifiziert sich trotzdem, weil der Umsatz unter der Grenze liegt. Eine andere Firma mit 3.200.000 AED Umsatz, aber nur 100.000 AED Gewinn qualifiziert sich nicht, obwohl sie weniger Gewinn erzielt als viele Firmen, die es schaffen.
Verwechseln Sie die Umsatzschwelle von 3.000.000 AED nicht mit der Zahl 375.000 AED, die Sie anderswo gelesen haben mögen. Die 375.000 AED sind die 0 %-Stufe des regulären Systems, der Teil des steuerpflichtigen Einkommens (Gewinn), der mit 0 % besteuert wird, bevor der Satz von 9 % beginnt. Das ist ein völlig anderer Mechanismus. Das Small Business Relief ist ein Umsatztor, das die gesamte Steuerlast des Zeitraums streicht; die 375.000-AED-Stufe ist ein Gewinnfreibetrag innerhalb des normalen Systems. Beides zu verwechseln ist der häufigste Fehler in Konkurrenzinhalten zu diesem Thema und führt Gründer dazu, um die falsche Zahl herum zu planen.
Die Regel "laufender und alle vorherigen Zeiträume"
Die Berechtigung beurteilt sich nicht allein nach diesem Jahr. Um das Small Business Relief für einen Steuerzeitraum zu wählen, muss Ihr Umsatz in diesem Zeitraum und in allen vorherigen Steuerzeiträumen, die am oder nach dem 1. Juni 2023 begannen, bei höchstens 3.000.000 AED liegen. In dem Moment, in dem der Umsatz in einem einzigen Zeitraum 3.000.000 AED übersteigt, ist die Entlastung in jedem späteren Zeitraum dauerhaft nicht mehr verfügbar, selbst wenn der Umsatz später wieder unter die Linie fällt.
Eine Firma, die in einem starken Jahr auf 3.400.000 AED Umsatz wuchs, kann im Folgejahr nicht in die Entlastung zurückkehren, wenn der Umsatz auf 2.500.000 AED sinkt. Die Tür öffnet sich nicht wieder. Damit ist die Entlastung ein Merkmal der ganz frühen, ganz kleinen Phase eines Unternehmens, kein Hahn, den Sie je nach Umsatz auf- und zudrehen können.
Wer vollständig ausgeschlossen ist
Zwei Gruppen können die Entlastung gar nicht nutzen, unabhängig vom Umsatz.
- Qualifizierte Freizonenpersonen. Eine Freizonenfirma mit dem Status einer Qualifying Free Zone Person (die Steuerkategorie, die bereits einen 0 %-Satz auf qualifizierte Einkünfte schützt) kann das Small Business Relief nicht wählen. Die beiden Entlastungen lassen sich nicht stapeln. Eine Freizonenfirma hat bereits ihren eigenen 0 %-Weg und braucht diesen nicht.
- Mitglieder grosser multinationaler Gruppen. Ein Mitglied einer multinationalen Unternehmensgruppe (MNE-Gruppe) mit einem konsolidierten Gruppenumsatz über 3.150.000.000 AED (3,15 Milliarden AED) ist ausgeschlossen. Die Entlastung ist für wirklich kleine eigenständige Unternehmen gedacht, nicht für kleine Tochtergesellschaften sehr grosser Gruppen.
Es ist eine Wahl, keine automatische Befreiung
Das Small Business Relief schaltet sich nicht von selbst ein, wenn Ihr Umsatz sich qualifiziert. Es ist eine Wahl. Sie beantragen es aktiv in der Körperschaftsteuererklärung für jeden Steuerzeitraum, und wenn Sie es nicht beantragen, werden Sie nach dem regulären System besteuert, auch wenn Sie sich qualifiziert hätten. Es als automatisch zu behandeln, ist eine teure Annahme.
Wie und wann Sie wählen
Sie treffen die Wahl in Ihrer Körperschaftsteuererklärung für den betreffenden Zeitraum, eingereicht bei der Steuerbehörde (FTA). Die Entscheidung wird je Steuerzeitraum getroffen, also kann ein Unternehmen in einem Jahr wählen und im nächsten nicht, solange es berechtigt bleibt. Da die Entlastung bei der Einreichung beantragt wird, müssen Sie weiterhin für die Körperschaftsteuer registriert sein und weiterhin eine Erklärung abgeben; die Entlastung ändert das Steuerergebnis, nicht die Pflicht zur Registrierung und Abgabe. Die Mechanik der Wahl erläutert der Small-Business-Relief-Leitfaden der FTA (CTGSBR1), veröffentlicht auf den Körperschaftsteuer-Seiten der Steuerbehörde.
Was Sie in einem gewählten Zeitraum aufgeben
Die Wahl des Small Business Relief ist nicht ohne Preis. Für jeden Steuerzeitraum, in dem Sie wählen, können Sie die meisten anderen Entlastungen und Abzüge nicht zusätzlich geltend machen, weil der Zeitraum von vornherein als ohne steuerpflichtiges Einkommen gilt. In der Praxis bedeutet das:
- Keine Nutzung von Steuerverlusten in diesem Zeitraum, und gemäss dem FTA-Leitfaden sind Steuerverluste aus einem gewählten Zeitraum vom Vortrag zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen ausgeschlossen.
- Kein Vortrag nicht abziehbarer Nettozinsen aus einem gewählten Zeitraum nach den normalen Zinsabzugsregeln.
- Keine Schichtung anderer Entlastungen, weil es kein steuerpflichtiges Einkommen gibt, das sie mindern könnten.
Die praktische Lesart ist einfach. Wenn Sie grosse Steuerverluste oder erhebliche nicht abziehbare Zinsen haben, die Sie später brauchen, kann die Wahl der Entlastung in einem gewinnträchtig wirkenden Zeitraum Sie den künftigen Wert dieser Posten kosten. Für ein wirklich winziges Unternehmen ohne nennenswerte Verluste greift das selten. Für ein Unternehmen mit komplexer Verlustlage ist es eine echte Rechnung, die Sie mit einem Berater durchgehen sollten, bevor Sie wählen.
Ist-Besteuerung und geringerer Aufwand
Der Vorteil über das 0 %-Ergebnis hinaus ist administrativer Natur. Ein Unternehmen, das das Small Business Relief wählt, kann die Ist-Besteuerung (cash basis) statt der vollen Soll-Besteuerung nutzen und ist von der Verrechnungspreis-Dokumentationspflicht befreit, die grössere Steuerpflichtige tragen. Der Aufwand ist bewusst geringer. Genau das hebt das Finanzministerium als politischen Zweck hervor: die Befolgungskosten in der Frühphase niedrig zu halten, während sich das Steuersystem einspielt.
Das Auslaufen, Steuerzeiträume mit Ende am oder vor dem 31. Dezember 2026
Hier ist die Frist, die alles am Timing ändert. Das Small Business Relief VAE steht nur für Steuerzeiträume zur Verfügung, die am oder vor dem 31. Dezember 2026 enden. Stand Juni 2026 wurde keine Verlängerung angekündigt. Ein weiterer Ministerial- oder Kabinettsbeschluss wäre nötig, um es über dieses Datum hinaus zu verlängern, und ein solcher ist nicht ergangen.
Für die meisten Unternehmen mit Kalender-Steuerjahr bedeutet das: Der Steuerzeitraum 2026 ist der letzte, in dem die Entlastung beantragt werden kann. Ab dem Steuerzeitraum 2027 steht sie schlicht nicht mehr zur Wahl, und das reguläre Körperschaftsteuersystem gilt in vollem Umfang. Planen Sie so, als wäre 2026 das letzte qualifizierende Jahr, denn nach heutigem Recht ist es das.
Was sich 2027 ändert, ein Rechenbeispiel
Ab 2027 wechselt ein Unternehmen, das unter dem Small Business Relief nichts zahlte, in das reguläre System: 0 % auf steuerpflichtiges Einkommen bis 375.000 AED und 9 % auf steuerpflichtiges Einkommen darüber. Der Sprung von null auf eine echte Rechnung kann scharf ausfallen, deshalb hier die Rechnung an einem einzigen, realistischen Beispiel.
Gleiche Firma, gleiche Zahlen
Umsatz 2.500.000 AED · Gewinn 800.000 AED
2026: letztes Small-Business-Relief-Jahr
2027: reguläres System
Reguläres System: 0 % bis 375.000 AED steuerpflichtiges Einkommen, 9 % darüber. Entlastung nur für Steuerzeiträume mit Ende am oder vor dem 31. Dezember 2026.
Nehmen wir eine kleine Beratung mit 2.500.000 AED Umsatz und 800.000 AED Gewinn (steuerpflichtigem Einkommen) im Zeitraum.
- 2026 (letztes Small-Business-Relief-Jahr). Der Umsatz liegt unter 3.000.000 AED, also wählt die Firma die Entlastung. Sie gilt als ohne steuerpflichtiges Einkommen. Fällige Körperschaftsteuer: 0 AED.
- 2027 (reguläres System). Die Entlastung ist weg. Die ersten 375.000 AED des steuerpflichtigen Einkommens werden mit 0 % besteuert. Die restlichen 425.000 AED (also 800.000 AED minus 375.000 AED) werden mit 9 % besteuert. Das sind 9 % von 425.000 AED = 38.250 AED.
Dieselbe Firma mit denselben Zahlen geht also von einer Rechnung von 0 AED im Jahr 2026 auf eine Rechnung von 38.250 AED im Jahr 2027. An der Firma hat sich nichts geändert. Nur die Entlastung lief aus. Diese 38.250 AED sind der Preis des Auslaufens für dieses Profil, und sie treffen als echte Zahlungspflicht im ersten Jahr des regulären Systems ein.
Die Lehre ist nicht, in Panik zu geraten, sondern zu planen. Die Zahl 2027 im Voraus zu kennen, lässt Sie sie budgetieren, freie Ausgaben und abzugsfähige Kosten sinnvoll timen und entscheiden, ob Strukturen wie der Freizonenweg für Ihre Lage Sinn ergeben. Für die volle Mechanik des 9 %-Systems, das übernimmt, ist unser Überblick zur Körperschaftssteuer in den VAE die passende Lektüre. Was das speziell für deutsche Firmen bedeutet, vertieft unser Beitrag zur Körperschaftsteuer Dubai für deutsche Firmen.
Die Falle der künstlichen Aufteilung (GAAR, Artikel 50)
Es gibt einen naheliegenden Schachzug, den das Gesetz gezielt blockiert. Ein Unternehmen in zwei oder mehr Einheiten aufzuspalten, sodass jeder Teil einen Umsatz unter 3.000.000 AED ausweist, während der kombinierte Umsatz ihn klar übersteigt, gilt als Gestaltung zur Erlangung eines steuerlichen Vorteils. Das bringt es unter die allgemeine Missbrauchsregel in Artikel 50 des Körperschaftsteuerrechts.
Kommt die Steuerbehörde zu dem Schluss, dass der Hauptzweck, oder einer der Hauptzwecke, der Aufspaltung darin lag, jeden Teil unter der Schwelle zu halten und die Entlastung zu greifen, kann sie den Vorteil rückgängig machen. Das heisst, sie kann die Steuer so neu berechnen, als hätte es die künstliche Aufteilung nie gegeben, und Strafen verhängen. Die Entlastung, die Sie herzustellen versuchten, verschwindet, und Sie stehen schlechter da, als hätten Sie das Unternehmen nie aufgespalten.
Behandeln Sie das als harte Linie, nicht als Graubereich. Echte, geschäftlich begründete Strukturen sind in Ordnung. Eine einzige Firma mit 5.000.000 AED Umsatz in zwei Hüllen zu je 2.500.000 AED zu zerteilen, um die Schwelle zu umgehen, ist genau das, wogegen Artikel 50 existiert. Wenn Ihre Struktur nur als Steuertrick Sinn ergibt und nicht als Geschäftsentscheidung, gehen Sie davon aus, dass die FTA es genauso sieht.
Ihre Checkliste zur Vorbereitung, bevor die Entlastung endet
Da die Entlastung für Zeiträume mit Ende nach dem 31. Dezember 2026 ausläuft, dreht sich die jetzt anstehende Arbeit um saubere Unterlagen und klare Budgetierung. Eine kurze Routine deckt das meiste ab:
- Prüfen Sie Ihre Umsatzlage für jeden Zeitraum seit dem 1. Juni 2023. Denken Sie daran, dass die Regel für den laufenden und alle vorherigen Zeiträume gilt, prüfen Sie also, dass Sie nie über 3.000.000 AED lagen.
- Entscheiden Sie, ob Sie für 2026 wählen, und rechnen Sie den Verlust-Trade-off durch. Wenn Sie nennenswerte Steuerverluste oder nicht abziehbare Zinsen tragen, wägen Sie deren Wert gegen ein einziges Jahr mit 0 % ab.
- Modellieren Sie Ihre Rechnung im regulären System 2027 jetzt. Nehmen Sie Ihre echte Gewinnzahl, wenden Sie die 375.000-AED-Stufe und den 9 %-Satz an und tragen Sie die Zahl ins Budget ein, bevor sie Sie überrascht.
- Bleiben Sie für die Körperschaftsteuer registriert. Die Entlastung hebt Ihre Abgabepflicht nicht auf. Die Buchhaltung aktuell zu halten ist dieselbe Disziplin, die Sie im regulären System brauchen, und unser Leitfaden zur Buchhaltungspflicht für VAE-Unternehmen zeigt, wie gute Unterlagen aussehen.
- Vermeiden Sie künstliche Aufteilung. Spalten Sie das Unternehmen nicht auf, um unter der Schwelle zu bleiben. Es löst Artikel 50 aus und ist das Risiko nicht wert.
- Holen Sie Rat, wenn Ihre Zahlen nahe an der Linie liegen oder Ihre Struktur komplex ist. Eine kurze Beratung jetzt ist günstiger als eine vermeidbare Rechnung 2027 oder eine GAAR-Prüfung.


