Ein nachdenklicher Mann in einem blauen Hemd sitzt an einem Cafétisch und blickt aus einem Fenster auf eine Stadtstraße.

Sie haben in der Schweiz gearbeitet, AHV-Beiträge bezahlt und ziehen jetzt nach Dubai. Was bei der AHV bei Auswanderung Dubai passiert, hängt an drei Dingen: an Ihrem Pass, an einer Frist von einem Jahr und an einem zweiten Vorsorgetopf, den viele vergessen. Schweizer und EU-Bürger behalten in der Regel, was sie aufgebaut haben. Angehörige mancher anderer Staaten verlieren die Rente und bekommen stattdessen ihre Beiträge zurück. Und die zweite Säule, also die Pensionskasse, lässt sich beim Wegzug in die VAE oft vollständig auszahlen.

Dieser Beitrag geht die Fragen in der Reihenfolge durch, die Ihr Geld schützt. Wenn Sie den Umzug noch grundsätzlich abwägen, lesen Sie zuerst unseren Vergleich, wie Schweizer in Dubai steuerlich dastehen.

Vorab ein offenes Wort. START gründet Firmen in Dubai; wir sind keine Schweizer Vorsorgeberater. Jede Zahl unten nennt ihre amtliche Quelle und ihr Datum. Ihren eigenen Fall klären Sie bei der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) in Genf für die AHV und bei Ihrer Pensionskasse für die zweite Säule.

AHV bei Auswanderung Dubai: die kurze Antwort

Der ganze Beitrag in fünf Sätzen:

  1. Die VAE haben kein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz.
  2. Ihr Pass entscheidet. Schweizer, EU- und EFTA-Bürger, Angehörige von Vertragsstaaten und von Nichtvertragsstaaten bekommen bei gleichen Fakten unterschiedliche Antworten.
  3. Die freiwillige AHV hat ein Zeitfenster von einem Jahr. Wer aus Dubai weiter einzahlen will, muss sich innerhalb eines Jahres anmelden. Danach ist der Beitritt nicht mehr möglich.
  4. Das meiste Geld liegt in der zweiten Säule. Beim Wegzug in einen Staat außerhalb von EU und EFTA, etwa die VAE, ist meist eine vollständige Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung möglich.
  5. Die AHV-Rente selbst kann auf ein Konto in den VAE fließen. Die Zahlungsadresse wählen Sie selbst.

AHV bei Auswanderung Dubai

Die Uhr läuft ab dem Ende der obligatorischen AHV

Zwei dieser Schritte haben Fristen, die sich nicht wieder öffnen lassen. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor.

Vor dem Wegzug

Die zwei richtigen Stellen fragen

Die SAK in Genf zu Ihrem AHV-Fall und die Pensionskasse des letzten Arbeitgebers nach dem Formular zur Barauszahlung und der Liste der Nachweise.

Tag 0

Die obligatorische AHV endet

In der Regel mit dem Wegzug und dem Ende der Arbeit in der Schweiz. Notieren Sie das Datum: Die nächste Frist zählt ab hier.

Innerhalb von 12 Monaten

Letzte Chance für die freiwillige AHV

Für Schweizer, EU- und EFTA-Bürger mit 5 Versicherungsjahren am Stück. Danach ist der Beitritt nicht mehr möglich.

Nach dem Wegzug

Barauszahlung der Pensionskasse beantragen

Nachweis der Niederlassung im Ausland und schriftliche Zustimmung des Ehepartners. Bei den VAE ist meist der volle Betrag auszahlbar.

Spätestens nach 2 Jahren

Nicht abgeholtes Geld wandert weiter

Ohne Zahlungsauftrag überweist die Kasse Ihr Guthaben an die Auffangeinrichtung.

Referenzalter 65

Die Rente beginnt, gezahlt von der SAK

Auf das Konto Ihrer Wahl, in der Schweiz oder in den VAE. Ab 2026 kommt jeden Dezember eine 13. Rente dazu.

Leicht verloren geht nicht die Rente, sondern die Frist.

Ein verpasstes Zeitfenster für die freiwillige AHV lässt sich nicht nachholen. Ein vergessenes Pensionskassenguthaben lässt sich aufspüren, aber erst, wenn es Ihnen schon aus der Hand geglitten ist.

Quellen: Merkblatt 10.02 und 10.03 (Stand 1. Januar 2025); BSV-FAQ zur BVG-Barauszahlung und zur 13. Altersrente; ZAS, gelesen im September 2026.

Schritt 1: Die VAE sind kein Vertragsstaat

Die kurze Antwort: Zwischen der Schweiz und den VAE gibt es kein Abkommen über die Sozialversicherung. Kein Vertrag verbindet die beiden Systeme, und Ihre Jahre in der Schweiz und in Dubai werden nie zusammengerechnet.

Das können Sie selbst prüfen. Das Merkblatt 10.03 für Angehörige von Nichtvertragsstaaten (Stand 1. Januar 2025) druckt die vollständige Liste der Staaten mit Abkommen: die EU- und EFTA-Staaten, das Vereinigte Königreich, die USA, Kanada, Australien, Japan und rund 20 weitere. Die VAE stehen nicht darauf. Auch in der Kurzübersicht des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) mit Stand 1. Januar 2026 fehlen sie.

Was das praktisch heißt:

  • Kein Abkommen schützt Sie in Dubai. Es gilt Schweizer Recht und, für EU-Bürger, das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.
  • Für Angehörige von Nichtvertragsstaaten sagt das Merkblatt 10.03 zudem: Beiträge an eine ausländische Versicherung können weder auf die AHV übertragen noch sonst angerechnet werden (Ziffer 16).
  • Umgekehrt ist eine Überweisung der Schweizer AHV-Beiträge an die Versicherung des Heimatstaates nicht möglich (Ziffer 17).

Bei der AHV bei Auswanderung Dubai lautet die Frage also nicht: Was sagt das Abkommen? Sie lautet: Was sagt das Schweizer Recht zu jemandem wie mir, der in einem Nichtvertragsstaat lebt? Und das hängt am Pass.

Schritt 2: Ihr Pass entscheidet über Ihre AHV-Rente

Menschen mit derselben Laufbahn kommen hier zu entgegengesetzten Ergebnissen. Die Tabelle fasst zusammen, was die amtlichen Quellen zum Wohnsitz in Dubai sagen.

Ihr Pass Erworbene AHV-Rente bei Wohnsitz in Dubai Freiwillige AHV aus Dubai Quelle
Schweiz Bleibt. Auszahlung an jeden Wohnort Ja, wenn die Bedingungen erfüllt sind Merkblatt 10.02, Ziffer 13
EU oder EFTA (z. B. Deutschland, Österreich, Frankreich) Laut ZAS bleibt der Anspruch beim Wegzug ins Ausland bestehen. Den Fall VAE nennt die Seite nicht ausdrücklich: bei der SAK bestätigen lassen Ja, wenn die Bedingungen erfüllt sind ZAS-Seite zu Zahlungen ins Ausland; Merkblatt 10.02
Vollabkommen (z. B. Vereinigtes Königreich, USA, Kanada, Australien) Abkommen garantieren die Zahlung in den Partnerstaat und „zumeist“ in Drittstaaten. Bei der SAK bestätigen lassen Nein BSV-Übersicht Abkommen
Nur Unterstellung (China, Indien, Südkorea) Diese Abkommen regeln nur, wo man versichert ist. Bei der SAK bestätigen lassen Nein BSV-Kurzübersicht, Stand 1. Januar 2026
Nichtvertragsstaat (nicht auf der Liste) Entfällt bei Wohnsitz im Ausland. Stattdessen Rückvergütung der Beiträge möglich Nein Merkblatt 10.03, Ziffer 18

AHV bei Auswanderung Dubai

Gleiche Laufbahn, vier verschiedene Ergebnisse

Die VAE haben kein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz. Deshalb entscheidet Ihr Pass, nicht Ihr Beitragskonto, wie es weitergeht.

Welchen Pass haben Sie?

Beantworten Sie das für sich und getrennt für Ihren Ehepartner.

Schweiz

Die Rente bleibt Ihre

AHV-Rente in DubaiAuszahlung an jeden Wohnort

Freiwillige AHVJa, wenn Sie die Bedingungen erfüllen

Bei der Schweizer Vertretung für die VAE eintragen.

EU oder EFTA

Bleibt im Ausland, VAE nicht genannt

AHV-Rente in DubaiZAS: Anspruch bleibt beim Wegzug. Der Fall VAE wird nicht ausdrücklich genannt

Freiwillige AHVJa, wenn Sie die Bedingungen erfüllen

Antwort der SAK schriftlich einholen.

Vertragsstaat

Hängt vom Abkommen ab

AHV-Rente in DubaiDrittstaaten „zumeist“ erfasst. China, Indien, Südkorea: Abkommen nur zur Unterstellung

Freiwillige AHVNein

Bei der SAK nachfragen, was Ihr Abkommen sagt.

Kein Abkommen

Rente entfällt im Ausland

AHV-Rente in DubaiKeine Zahlung bei Wohnsitz außerhalb der Schweiz

Freiwillige AHVNein

Rückvergütung beantragen: 1 volles Beitragsjahr, zinslos.

Eines haben alle Pässe gemeinsam: die zweite Säule.

Beim Wegzug in die VAE, einen Staat außerhalb der EU, lässt sich das Pensionskassenguthaben grundsätzlich vollständig auszahlen, egal mit welchem Pass.

Quellen: Merkblatt 10.02 und 10.03 (Stand 1. Januar 2025); BSV-Kurzübersicht der Sozialversicherungsabkommen (Stand 1. Januar 2026); ZAS-Seite zu AHV-Rentenzahlungen außerhalb der Schweiz; BSV-FAQ zur BVG-Barauszahlung, gelesen im September 2026.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Sie haben die einfachste Ausgangslage. Laut Merkblatt 10.02 können ordentliche AHV-Renten an jeden beliebigen Wohnort überwiesen werden, und zwar durch die SAK. Jedes Beitragsjahr bleibt Ihnen erhalten, und über die freiwillige AHV können Sie weitere Jahre hinzufügen (siehe Schritt 3).

Eine Pflicht gibt es. Wer als Schweizer im Ausland eine Rente bezieht, muss sich im Auslandschweizerregister bei der zuständigen Vertretung eintragen lassen oder über den Online-Schalter des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) anmelden. Das gilt auch, wenn die Rente in die Schweiz ausgezahlt werden soll. Sind Sie verheiratet, gilt die Pflicht auch für Ihren Ehepartner.

Deutsche, Österreicher und andere EU- oder EFTA-Bürger

Viele unserer Leser sind Deutsche oder Österreicher, die vor Dubai in Zürich, Basel oder Genf gearbeitet haben. Hier steht, was die amtlichen Seiten sagen, und was nicht.

Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) erklärt auf ihrer Seite zum Anspruch auf AHV-Rentenzahlungen außerhalb der Schweiz: Schweizer, Bürger eines EU- oder EFTA-Staates und Bürger eines Vertragsstaates haben beim Wegzug ins Ausland weiterhin Anspruch auf ihre Rente. Die Zahlungsadresse können sie frei wählen, in der Schweiz oder im Ausland. Das BSV ergänzt, dass die Schweiz EU-Bürger nach dem Freizügigkeitsabkommen wie eigene Staatsangehörige behandeln muss.

Was keine der Seiten, die wir gelesen haben, in einem klaren Satz sagt: wie es genau bei einem EU-Bürger aussieht, der in einem Nichtvertragsstaat wie den VAE wohnt. Eine Überlegung zur Gleichbehandlung machen wir nicht zum Versprechen über Ihre Rente. Bevor Sie sich darauf verlassen, fragen Sie die SAK in Genf schriftlich an, mit Ihrer AHV-Nummer, und bewahren Sie die Antwort auf.

Eindeutig geregelt ist dagegen: EU- und EFTA-Bürger können der freiwilligen AHV beitreten, wenn sie außerhalb von EU und EFTA wohnen. Ein Deutscher in Dubai kann also zu denselben Bedingungen wie ein Schweizer weiter in die AHV einzahlen.

Bürger anderer Vertragsstaaten

Haben Sie den Pass eines Staates mit Vollabkommen, etwa des Vereinigten Königreichs, der USA, Kanadas oder Australiens, sagt das BSV: Die Abkommen garantieren die Rentenzahlung in den Partnerstaat und „zumeist auch“ in Drittstaaten. „Zumeist“ heißt nicht „immer“. Fragen Sie die SAK, was Ihr Abkommen zum Wohnsitz in den VAE sagt.

China, Indien und Südkorea sind ein Sonderfall. Die BSV-Kurzübersicht vermerkt bei diesen Abkommen, dass sie nur die Unterstellung betreffen, also die Frage, wo man versichert ist, nicht die Leistungen. Mit einem dieser Pässe holen Sie die Antwort der SAK ein, bevor Sie planen.

Bürger von Nichtvertragsstaaten

Das ist der harte Fall. Laut Merkblatt 10.03 erhalten Angehörige eines Nichtvertragsstaates eine AHV-Rente, wenn sie in der Schweiz wohnen. Die ZAS sagt es direkt: Wer als Rentner aus einem Nichtvertragsstaat ins Ausland zieht, verliert den Anspruch auf die Rente.

Möglich ist stattdessen eine Rückvergütung. Wer im Ausland wohnt, einem Nichtvertragsstaat angehört und die Schweiz endgültig verlassen hat, kann die Rückvergütung seiner AHV-Beiträge beantragen. Zwei Bedingungen sollten Sie kennen:

  • Sie müssen mindestens ein volles Jahr Beiträge bezahlt haben.
  • Die Rückvergütung erfolgt zinslos. Bereits bezogene Renten zieht die ZAS vom Betrag ab.

Das Gesuch geht an die SAK in Genf.

Schritt 3: Das Zeitfenster für die freiwillige AHV

Diese Frist lässt sich später nicht mehr reparieren. Mit der freiwilligen AHV zahlen Sie aus Dubai weiter in das Schweizer System ein, damit Beitragslücken Ihre Rente nicht kürzen. Das Beitrittsgesuch müssen Sie aber innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung einreichen. Danach ist der Beitritt nicht mehr möglich.

Alle Zahlen dieses Abschnitts stammen aus dem Merkblatt 10.02 zur freiwilligen AHV/IV (Stand 1. Januar 2025). Diese Ausgabe lieferte die Informationsstelle AHV/IV auch im September 2026 noch aus.

Wer beitreten kann

Alle vier Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Sie besitzen das Schweizer Bürgerrecht oder das Bürgerrecht eines EU- oder EFTA-Staates.
  • Ihr Wohnsitz liegt außerhalb von EU und EFTA. Dubai erfüllt das.
  • Sie sind nicht mehr obligatorisch in der AHV versichert.
  • Sie waren unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre bei der AHV versichert.

Jede Person meldet sich einzeln an; Ehepartner und Kinder sind nicht automatisch dabei. Die Beitrittserklärung geht an die SAK in Genf oder an die Schweizer Botschaft oder das Konsulat.

Was die freiwillige AHV kostet

Ihre Lage Beitrag (Merkblatt 10.02, Stand 1. Januar 2025)
Erwerbstätig 10,1 % des Erwerbseinkommens (AHV 8,7 % plus IV 1,4 %), dazu Verwaltungskosten von 5 % der geschuldeten Beiträge
Nicht erwerbstätig Zwischen CHF 1.010 und CHF 25.250 im Jahr, je nach Vermögen und Renteneinkommen
Nicht erwerbstätig und verheiratet Beiträge auf die Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens
Nicht erwerbstätig, Ehepartner freiwillig versichert und erwerbstätig Befreit, wenn der Ehepartner mindestens CHF 2.020 im Jahr bezahlt

Sie rechnen in Schweizer Franken direkt mit der SAK ab. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen von 5 % im Jahr an. Wer die Beiträge eines Jahres nicht bis zum 31. Dezember des Folgejahres vollständig bezahlt, wird ausgeschlossen. Austreten können Sie jederzeit; die Beitragspflicht läuft bis zum Ende des Quartals.

Lohnt sich die freiwillige AHV?

Das hängt von Ihrem Beitragsverlauf ab, und diese Frage gehört zur SAK, nicht zu uns. Das Merkblatt zeigt aber, wie die Rente funktioniert. Die Altersrenten betragen mindestens CHF 1.260 und höchstens CHF 2.520 im Monat (Merkblatt 10.02, Stand 1. Januar 2025). Bei unvollständiger Beitragsdauer wird die Rente verhältnismäßig gekürzt. Die freiwillige AHV ist der Weg, solche Lücken auch von Dubai aus zu schließen.

Das Referenzalter liegt für Männer bei 65 Jahren. Für Frauen steigt es seit 2025 in Schritten von drei Monaten pro Jahr von 64 auf 65; ab 2028 gilt 65 für alle. Ein Vorbezug ist ab 63 möglich, mit Kürzung. Ein Aufschub um ein bis fünf Jahre erhöht die Rente.

Schritt 4: Die Pensionskasse auszahlen lassen, wo das meiste Geld liegt

Bei den meisten, die in der Schweiz angestellt waren, liegt in der Pensionskasse (zweite Säule, BVG) weit mehr Geld als in der AHV. Beim Austritt aus dem Betrieb wird daraus die Freizügigkeitsleistung. Normalerweise wandert sie auf ein Freizügigkeitskonto. Wer die Schweiz endgültig verlässt, kann sie aber oft bar beziehen.

Das BSV beantwortet das direkt in seiner FAQ zur Barauszahlung beim endgültigen Verlassen der Schweiz. Eine Barauszahlung ist möglich, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Schweiz endgültig verlassen, um sich im Ausland niederzulassen. Bei Verheirateten braucht es die schriftliche Zustimmung des Ehepartners.

Wie viel Sie die Pensionskasse auszahlen lassen können, hängt vom Zielland ab. Für Dubai spielt Ihnen das in die Hände:

Wegzug nach BVG-Obligatorium Überobligatorium Freiwillige AHV möglich?
VAE oder anderer Staat außerhalb von EU/EFTA Barauszahlung möglich Barauszahlung möglich Ja, wenn Sie die Bedingungen erfüllen
Vereinigtes Königreich Seit 1. November 2021 vollständige Barauszahlung möglich Barauszahlung möglich Ja, wenn Sie die Bedingungen erfüllen
EU-Staat, Island oder Norwegen, dort weiter versichert Keine Barauszahlung, gesperrtes Konto Barauszahlung möglich Nein
Liechtenstein Keine Barauszahlung, Überweisung an die Vorsorgeeinrichtung des Liechtensteiner Arbeitgebers Keine Barauszahlung Nein

Quellen: BSV-FAQ zur Barauszahlung; Merkblatt 10.03, Ziffern 22 und 23; Merkblatt 10.02, Ziffer 1.

So läuft die Barauszahlung in der Praxis

  • Gesuch an die Pensionskasse des letzten Arbeitgebers. So steht es im Merkblatt 10.03. Bewahren Sie alle Versicherungsausweise auf, die Sie je bekommen haben.
  • Den Wegzug nachweisen. Die Kasse braucht einen Beleg, dass Sie die Schweiz endgültig verlassen, um sich im Ausland niederzulassen. Welche Unterlagen sie akzeptiert, sagt Ihnen Ihre Kasse.
  • Schriftliche Zustimmung des Ehepartners, wenn Sie verheiratet sind.
  • Nichts liegen lassen. Wer ausreist, ohne der Kasse eine Zahlungsadresse zu nennen, dessen Guthaben überweist die Kasse spätestens zwei Jahre nach dem Austritt an die Auffangeinrichtung. Die Zentralstelle 2. Säule hilft beim Aufspüren vergessener Guthaben.

Zwei Punkte sollten Sie vorher prüfen. Erstens hat nur eine zweite Säule, wer im BVG versichert war. Obligatorisch ist das für Angestellte ab einem Jahreseinkommen von über CHF 22.680 (Merkblatt 10.03, Stand 1. Januar 2025). Zweitens wird eine Kapitalleistung aus der zweiten Säule in der Schweiz besteuert. Regeln und Sätze hängen vom Kanton ab. Fragen Sie deshalb das Steueramt des Kantons, in dem Ihre Pensionskasse ihren Sitz hat, bevor Sie mit einem Betrag planen.

Schritt 5: Wie die AHV-Rente auf ein Konto in den VAE kommt

Diesen Teil erklärt sonst niemand vom Standort Dubai aus. Für die meisten Leser endet die Frage der AHV bei Auswanderung Dubai ganz praktisch: Wenn Sie das Referenzalter erreichen und im Ausland Anspruch auf eine Rente haben, zahlt die SAK in Genf.

Laut ZAS gilt:

  • Wer schon in der Schweiz eine Rente bezieht und dann wegzieht, meldet die Abreise bei der kantonalen Ausgleichskasse oder Verbandsausgleichskasse, die bisher zahlt. Sie schickt die Rentenakten an die SAK, die die Zahlung übernimmt.
  • Die Zahlungsadresse wählen Sie frei, in der Schweiz oder im Ausland.
  • Die Währung folgt dem Konto. AHV-Leistungen an Personen im Ausland werden im Allgemeinen in der Landeswährung der Zahlungsadresse ausbezahlt. Wie das bei einem Konto in den VAE aussieht, bestätigt Ihnen die SAK.

Um die Rente in Dubai zu empfangen, brauchen Sie ein Konto vor Ort. Unsere Anleitung zum Bankkonto in Dubai für Expats zeigt, welche Unterlagen die Banken verlangen.

Auch die 13. AHV-Rente kommt an

Ab Dezember 2026 zahlt die Schweiz eine 13. Altersrente. Laut BSV erhalten alle, die im Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben, sie automatisch zusammen mit der Dezember-Rente. Sie entspricht einem Zwölftel der jährlichen Altersrente.

Was nicht mitreist

Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung gibt es nur bei Wohnsitz in der Schweiz; das sagen Merkblatt 10.03 und die ZAS übereinstimmend. Planen Sie Ihr Budget in Dubai nur mit der Rente.

Ihre Checkliste vor dem Wegzug aus der Schweiz

Die ersten beiden Punkte haben harte Fristen.

  • Notieren Sie das Datum, an dem Ihre obligatorische AHV endet. Dort beginnt die Jahresfrist für die freiwillige AHV.
  • Entscheiden Sie über die freiwillige AHV und melden Sie sich rechtzeitig bei der SAK an, wenn Sie die Bedingungen erfüllen.
  • Fordern Sie bei Ihrer Pensionskasse das Formular zur Barauszahlung und die Liste der Nachweise an.
  • Holen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Ehepartners ein, falls Sie verheiratet sind.
  • Fragen Sie das kantonale Steueramt nach der Steuer auf die Kapitalleistung.
  • Als EU- oder Vertragsstaatsbürger: Fragen Sie die SAK schriftlich, ob Ihre AHV-Rente bei Wohnsitz in den VAE gezahlt wird.
  • Als Schweizer: Tragen Sie sich bei der zuständigen Schweizer Vertretung für die VAE ein.

Wenn Sie zusätzlich noch Verbindungen nach Deutschland haben, arbeiten Sie parallel unsere Checkliste zur Abmeldung in Deutschland durch. Gehört eine eigene Firma in Dubai zum Plan, zeigt unser Kostenrechner für die Gründung, was Lizenz, Visum und Büro wirklich kosten, bevor Sie Kapital binden. Und wie sich ein Ruhestand hier anfühlt, lesen Sie in unserem Beitrag zur Rente in Dubai.