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UAE Fusionskontrolle 2026: Neue Durchführungsverordnung, 300 Mio. AED-Schwelle und was Gründer vor dem 30. Juli tun müssen

  • vor 1 Tag
  • 10 Min. Lesezeit
Eine Luftaufnahme einer modernen Stadtsilhouette mit zahlreichen Wolkenkratzern.
Die VAE schalten am 30. Juli 2026 eine echte Fusionskontrolle scharf, mit 300 Mio. AED Umsatz oder 40 Prozent Marktanteil als Doppelauslöser und ohne SME-Ausweg.

Die UAE Fusionskontrolle 2026 ist das neue Anmeldungsregime für wirtschaftliche Zusammenschlüsse in den VAE, geregelt durch Kabinettsbeschluss Nr. 59 von 2026 als Durchführungsverordnung zum Bundesgesetz Nr. 36 von 2023 zur Wettbewerbsregulierung. Sie tritt am 30. Juli 2026 in Kraft. Eine Pflichtanmeldung beim Ministry of Economy and Tourism greift ab 300 Mio. AED gemeinsamem UAE-Umsatz ODER 40 Prozent Marktanteil im relevanten Markt. Die SME-Befreiung von 2014, die die meisten kleinen Übernahmen aus der Aufsicht herausnahm, ist endgültig aufgehoben.

Dieser Beitrag richtet sich an operative Gründer, nicht an M&A-Banker. Wer ein Unternehmen mit 5 bis 50 Mitarbeitenden in Dubai oder Abu Dhabi führt und einen Wettbewerber kauft, an einen Strategen verkauft, einen Investor mit Kontrollübergang aufnimmt oder mit einer Schwestergesellschaft fusioniert, entscheidet in den nächsten 60 Tagen, ob die Transaktion eine Routineangelegenheit ist oder eine regulierte Bundesanmeldung wird. Der Markt ist voll mit Mandanten-Alerts von Anwaltskanzleien für In-house-M&A-Counsel von Konzernen. Kaum jemand schreibt das für den Gründer, dessen erste Frage lautet: "Gilt das überhaupt für mich, und was passiert, wenn ich den Deal einfach schliesse, ohne irgendjemandem Bescheid zu geben?"

Das Regelwerk ist auf dem UAE-Regierungsportal unter Regulation of Competition dokumentiert. Die Emirates News Agency hat die Verabschiedung von Kabinettsbeschluss 59/2026 offiziell bestätigt.

UAE Fusionskontrolle 2026 in 60 Sekunden

Fünf Punkte, die in den nächsten 60 Sekunden sitzen müssen.

  1. Stichtag: 30. Juli 2026. Jeder Zusammenschluss, der ab diesem Datum vollzogen wird, muss vorher das neue Anmeldungsregime durchlaufen.

  2. Zwei Auslöser, ODER nicht UND. 300 Mio. AED gemeinsamer UAE-Umsatz ODER 40 Prozent kombinierter Marktanteil im relevanten Markt. Eines davon reicht.

  3. Keine SME-Befreiung mehr. Die Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen aus 2014 ist gestrichen. Grösse befreit Sie nicht von der Prüfung.

  4. Pflichtanmeldung beim Ministry of Economy and Tourism (MoET). Suspensiv: Vollzug erst nach Freigabe.

  5. Strafen sind echtes Geld. 2 bis 10 Prozent des UAE-Jahresumsatzes der Parteien ODER pauschal 500.000 bis 5.000.000 AED pro Verstoss. Das Ministerium wählt in der Praxis die jeweils härtere Variante.

Was sich am 30. Juli 2026 ändert

Die UAE Fusionskontrolle 2026 löst ein Regime ab, das in der Praxis von kaum einer Transaktion eingehalten wurde. Bundesgesetz 36/2023 wurde am 28. September 2023 erlassen und legte die Architektur fest. Was das Gesetz von 2023 NICHT festlegte, waren die operativen Schwellen, das Anmeldungsverfahren und die einzureichenden Dokumente. Dieser Teil sass fast drei Jahre in unfertigen Durchführungsbestimmungen. In dieser Lücke lief der UAE-M&A-Markt unter der Devise "wir wissen, dass das Gesetz existiert, aber gemeldet wird trotzdem nicht".

Die Lücke schloss sich am 30. April 2026, als das Kabinett Beschluss Nr. 59 von 2026 als Durchführungsverordnung verabschiedete. Der Beschluss setzte die 90-Tage-Frist bis zum Inkrafttreten am 30. Juli 2026. Das Ministry of Economy and Tourism ist die zuständige Behörde. Die kombinierte Umsatzschwelle von 300 Mio. AED stammt aus Kabinettsbeschluss Nr. 3 von 2025 und wurde unverändert übernommen.

Inhaltlich ändern sich vier Punkte gegenüber dem Vor-2026-Zustand.

Erstens, die SME-Befreiung ist weg. Unter dem alten Bundesgesetz 4/2012 nahm Kabinettsbeschluss 13/2016 kleine und mittlere Unternehmen vollständig aus der Fusionskontrolle heraus. Die Ausnahme ist aufgehoben. Ob es ein 50-Mio.-AED-Acquihire oder ein 2-Mrd.-AED-Strategiedeal ist: die zwei Schwellen werden gleich geprüft.

Zweitens, der Doppelauslöser ersetzt einen reinen Marktanteilstest. Das alte Regime sah nur den Marktanteil. Der neue Rahmen ergänzt einen Umsatzauslöser, der nicht von der Marktabgrenzung abhängt.

Drittens, das Anmeldungsverfahren ist kodifiziert. Kabinettsbeschluss 59 legt einzureichende Dokumente, Prüffristen (30 Arbeitstage für Phase 1, verlängerbar in Phase 2) und die formalen Kommunikationswege mit dem MoET fest.

Viertens, Drittbeteiligung ist formalisiert. Wettbewerber, Kunden, Lieferanten und Branchenverbände können im Prüfverfahren formelle Stellungnahmen abgeben.

Für DACH-Gründer, die ihre VAE-Aktivität als Teil einer grenzüberschreitenden Gruppe betreiben, interagieren die Entscheidungen zur Firmengründung in Dubai (Mainland vs. Free Zone, eine vs. mehrere Gesellschaften) nun mit der Fusionskontrolle auf eine Weise, die früher nicht relevant war.

Die zwei Auslöser: 300 Mio. AED Umsatz ODER 40 Prozent Marktanteil

Die Anmeldepflicht greift, sobald eine der beiden Schwellen überschritten wird.

Auslöser A: gemeinsamer UAE-Umsatz mindestens 300 Mio. AED

Addieren Sie den UAE-Jahresumsatz der Parteien aus dem zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahr. Erreicht die Summe 300 Mio. AED, ist die Transaktion anmeldepflichtig, unabhängig vom Marktanteil.

  • "UAE-Umsatz" sind Umsätze mit UAE-Kunden. Ein Dubai-Exporteur mit 400 Mio. AED Jahresumsatz an europäische Kunden, der einen deutschen Wettbewerber ohne UAE-Kunden übernimmt, liegt unter der Schwelle.

  • "Gemeinsam" heisst Käufer plus Zielobjekt. Nicht nur der kleinere Teil.

  • Konzernkonsolidierung gilt. Der Umsatz aggregiert über die UAE-Gruppe des Käufers hinweg, nicht nur über den Erwerbsträger.

  • Stichtag ist das zuletzt abgeschlossene Geschäftsjahr. Ein Wachstumsunternehmen, das im Deal-Jahr von 80 Mio. AED auf 220 Mio. AED skaliert, dessen letztes abgeschlossenes Jahr aber 80 Mio. AED betrug, liegt nach Stichtag-Logik unter der Schwelle. Das Ministerium kann das Timing prüfen, wenn die Lücke konstruiert wirkt.

Auslöser B: gemeinsamer Marktanteil mindestens 40 Prozent im relevanten Markt

Der Marktanteilsauslöser steht in Artikel 9 des Bundesgesetzes 36/2023 und gilt unabhängig vom Umsatz.

  • "Relevanter Markt" ist produkt- und geographiespezifisch. Ein Nischenanbieter mit 50 Prozent UAE-Marktanteil bei Industrie-Gaskalibrierausrüstung überschreitet die Schwelle, auch wenn der gesamte UAE-Umsatz im Segment nur 25 Mio. AED beträgt.

  • Die 40-Prozent-Schwelle wird post-merger gemessen. Käufer 22 Prozent plus Zielobjekt 19 Prozent ergibt 41 Prozent nach Vollzug: die Schwelle ist gerissen.

  • Marktabgrenzung ist umstritten. Gründer argumentieren für die breiteste plausible Abgrenzung (niedrigerer Anteil), das MoET für die engste (höherer Anteil). Halten Sie ein belastbares Marktabgrenzungs-Memo bereit, bevor Sie einreichen.

  • Vertikale Fusionen sind ebenfalls erfasst. Ein Käufer mit 45 Prozent im vorgelagerten Markt, der einen nachgelagerten Distributor mit 8 Prozent übernimmt, hat in der vertikalen Gesamtrechnung über 40 Prozent.

Wenn Sie eine der drei grössten DMCC-Rohstoffhandelsplattformen betreiben und einen kleineren Wettbewerber im gleichen Segment übernehmen, dürfte der kombinierte Marktanteil über 40 Prozent eines eng abgegrenzten UAE-Marktes liegen, auch wenn die absoluten Umsätze deutlich unter 300 Mio. AED bleiben. Der Marktanteilsauslöser greift, der Umsatzauslöser nicht, und die Anmeldepflicht ist identisch.

Warum der 40-Prozent-Test viele DACH-Nischenanbieter trifft

Der Marktanteilsauslöser ist der, der operative Gründer am häufigsten überrascht. Drei strukturelle Gründe, warum er auf viele DACH-Unternehmen anwendbar ist, die "wir sind zu klein dafür" annehmen würden.

Erstens, DACH-Akteure besetzen in den VAE oft Spezialnischen, die für globale Player zu eng, aber für sich lohnend sind. Deutsche Ingenieur-B2B-Dienstleistungen, österreichische Hospitality-Konzepte in F&B, schweizerische Präzisions-Metallverarbeitung, deutschsprachige Beratungsleistungen: Märkte mit 4 bis 8 ernsthaften Wettbewerbern in den gesamten VAE. In einem so engen Markt überschreiten zwei fusionierende Wettbewerber den 40-Prozent-Anteil fast automatisch.

Zweitens, "relevanter Markt" wird in der UAE-Wettbewerbspraxis tendenziell eng statt breit definiert. "Automobilberatung" ist breit; "Homologationsberatung für deutsche Importe in die VAE" ist eng, mit vielleicht drei Anbietern.

Drittens, DACH-Akteure strukturieren ihre UAE-Expansion häufig über die Übernahme lokaler Distributoren oder Servicepartner. Die Akquisition, die den bestehenden UAE-Kanal in eigene Hand bringt, kombiniert den vorhandenen UAE-Footprint des Mutterhauses mit der Marktposition des Zielobjekts und überschreitet damit die 40 Prozent.

Eine 12-köpfige Dubai-Beratung im generischen Management-Consulting-Segment kommt nirgendwo in die Nähe von 40 Prozent. Eine 12-köpfige Beratung im Segment "Markteintrittsberatung für deutschen Mittelstand" hält möglicherweise schon 50 Prozent, allein weil es zwei echte Wettbewerber gibt. Für Gründer, deren UAE-Strategie auf M&A als Wachstumshebel setzt, verschiebt dieser Auslöser den Deal-Kalender.

Was vorbei ist: die alte SME-Befreiung von 2014

Die SME-Befreiung von 2014 ist die folgenreichste Aufhebung in Kabinettsbeschluss 59. Unter dem alten Regime waren kleine und mittlere Unternehmen (definiert nach den Schwellen von Kabinettsbeschluss 22/2016) vollständig von der Fusionskontrolle ausgenommen. Die Ausnahme bleibt nicht erhalten.

Zwei praktische Szenarien.

Szenario 1: Gründer-an-Gründer-M&A. Zwei SaaS-Gründer mit 30-köpfigen Dubai-Teams, beide unter 50 Mio. AED Jahresumsatz, fusionieren in einem engen Segment. Unter der 2014-Ausnahme war dieser Deal ausserhalb der Fusionskontrolle. Jetzt ist er nur dann ausgenommen, wenn BEIDE Auslöser nicht greifen. Wenn die fusionierte Einheit mehr als 40 Prozent des engen relevanten Marktes hält (wahrscheinlich, bei zwei konsolidierenden Akteuren), wird der Deal trotz geringer absoluter Grösse anmeldepflichtig.

Szenario 2: Familienunternehmens-Nachfolge. Ein lang etabliertes DACH-Familienunternehmen in Dubai verkauft an einen strategischen Erwerber zwecks Inhaber-Exit. Früher fiel das meist unter die SME-Ausnahme. Jetzt durchläuft der Deal die gleiche Auslöser-Prüfung wie jede andere Transaktion.

Gründer können sich nicht mehr auf die Grösse berufen, um ihre Transaktion aus dem Regime herauszuhalten.

Der Entscheidungsbaum für Gründer: Muss ich überhaupt anmelden?

Lassen Sie die folgende Vier-Quadranten-Matrix vor jedem Term Sheet laufen. Die Zelle zeigt, ob anzumelden ist.


Gemeinsamer Marktanteil ≥ 40% im relevanten Markt

Gemeinsamer Marktanteil < 40%

Gemeinsamer UAE-Umsatz ≥ 300 Mio. AED

ANMELDUNG ERFORDERLICH. Beide Auslöser aktiv. Phase 2 wahrscheinlich.

ANMELDUNG ERFORDERLICH. Nur Umsatz-Auslöser. Phase 1 reicht in der Regel.

Gemeinsamer UAE-Umsatz < 300 Mio. AED

ANMELDUNG ERFORDERLICH. Marktanteils-Auslöser aktiv. Phase 2 wahrscheinlich.

KEINE ANMELDUNG. Analyse dokumentieren und aufbewahren.

Zwei operative Hinweise. Der "Keine Anmeldung"-Quadrant verlangt trotzdem Dokumentation: ein belastbares Auslöser-Analyse-Memo mit Datum vor Vertragsabschluss entscheidet später, ob bei einer MoET-Nachfrage ein klärender Anruf oder ein Bussgeldverfahren folgt. Die "Anmeldung erforderlich"-Quadranten sind nicht gleichwertig: Deals mit nur Umsatz-Auslöser laufen meist in Phase 1 (30 Arbeitstage) durch, während Marktanteils-Auslöser fast immer Phase 2 nach sich ziehen.

Wenn ja: Wie die Anmeldung beim Ministry of Economy and Tourism läuft

Das Anmeldungsverfahren nach Kabinettsbeschluss 59 läuft in sieben Schritten.

  1. Vor-Anmeldungs-Konsultation (optional, dringend empfohlen). Termin bei der Wettbewerbsabteilung des MoET vereinbaren, Deal-Rationale, vorgeschlagene Marktabgrenzung und heikle Punkte durchgehen. Vor-Anmeldungs-Engagement verkürzt Phase 1 spürbar.

  2. Formelle Anmeldungseinreichung. Die Parteien melden gemeinsam. Erforderliche Dokumente: Transaktionsvertrag, Jahresabschlüsse beider Parteien der letzten drei Jahre, Marktanalyse-Memo mit vorgeschlagener Marktabgrenzung, Liste der Wettbewerber mit geschätzten Marktanteilen.

  3. Vollständigkeitsprüfung (5 Arbeitstage). Bei fehlenden Dokumenten läuft die Uhr erst, wenn die Akte vollständig ist.

  4. Phase 1 (30 Arbeitstage). Inhaltliche Prüfung. Saubere Deals werden hier freigegeben.

  5. Phase 2 (60 Arbeitstage, verlängerbar). Tiefenprüfung mit Auflagen-Verhandlung (Veräusserungen, Verhaltenszusagen) und Drittbeteiligung.

  6. Entscheidung. Bedingungslose Freigabe, Freigabe mit Auflagen oder Untersagung.

  7. Umsetzung. Freigegebene Transaktionen können ab Freigabedatum vollzogen werden. Vollzug vor Freigabe (Gun-Jumping) ist ein eigener Verstoss nach Artikel 19 des Gesetzes von 2023.

Realistische Zeitachse vom Term Sheet bis zur Freigabe, bei anmeldepflichtigen Deals: 60 bis 120 Arbeitstage. Gründer, die Term Sheets mit "Closing in 30 Tagen" unterschreiben, müssen ihre Planung neu eichen.

Strafen: 2 bis 10 Prozent Jahresumsatz oder AED 500K bis 5M

Das Bussgeldregime nach Bundesgesetz 36/2023 nimmt die jeweils härtere zweier Formeln.

Formel 1: Prozent vom Umsatz. 2 bis 10 Prozent des UAE-Jahresumsatzes der Parteien. Bei einer fusionierten Einheit mit 400 Mio. AED UAE-Umsatz liegt die Untergrenze bei 8 Mio. AED, die Obergrenze bei 40 Mio. AED.

Formel 2: Pauschalbetrag. 500.000 bis 5.000.000 AED pro Verstoss. Verschiedene Verstösse (Nichtanmeldung, Gun-Jumping, falsche Angaben, Verletzung von Zusagen) können je in dieser Spanne separat gebüsst werden.

Das Ministerium wendet die jeweils höhere Formel an. Bei grossen Strategiedeals bindet Formel 1, bei kleinen und mittleren Transaktionen bindet Formel 2.

Über die monetären Bussgelder hinaus kann das MoET die Rückabwicklung einer nicht angemeldeten Transaktion anordnen. Die wirtschaftlichen Kosten einer Rückabwicklung (Anwaltskosten, Integrationsrückbau, Kundenirritationen) übersteigen die Schlagzeilen-Strafe in aller Regel deutlich. Das gleiche Durchsetzungs-ist-real-Motiv läuft durch unseren parallelen Beitrag zu den UAE Steuerstrafen 2026.

Was operative Gründer jetzt konkret tun müssen (Checkliste, 30 Tage Frist)

Wenn Ihr Unternehmen in den nächsten 12 Monaten in irgendeiner Form an einer Transaktion beteiligt sein könnte, läuft diese Checkliste vor dem 30. Juli 2026.

Tag 0 bis 7: Bestandsaufnahme. Listen Sie jede Transaktion auf, die Ihr Unternehmen in den letzten 12 Monaten gemacht hat oder in den kommenden 12 Monaten erwägt: Übernahmen, Veräusserungen, Joint Ventures, Investorenrunden mit Kontrollübergang, Restrukturierungen, gruppeninterne Konsolidierungen. Berechnen Sie für jede den kombinierten UAE-Umsatz und einen belastbaren geschätzten Marktanteil im engstmöglichen relevanten Markt. Identifizieren Sie, welche Deals einen der Auslöser überschreiten.

Tag 8 bis 14: Dokumentation. Für Deals ohne Anmeldepflicht: einseitiges Auslöser-Analyse-Memo schreiben, datieren, ablegen. Für Deals mit Anmeldepflicht: Vor-Anmeldungs-Konsultation beim MoET vorbereiten.

Tag 15 bis 21: Beratereinbindung. Wer noch keinen UAE-Wettbewerbsanwalt auf Kurzwahl hat, beauftragt jetzt einen. Big-4-Beratungen und die grossen Dubai-Kanzleien sind alle auf das neue Regelwerk eingestellt. Detaillierte Umsetzungshinweise stehen in den Veröffentlichungen von EY Middle East Tax und Legal. Briefen Sie den Berater zur Deal-Pipeline; das Anwaltsgeheimnis schützt die Auslöser-Analyse, wenn sie unter anwaltlicher Anleitung erstellt wird.

Tag 22 bis 30: Governance. Aktualisieren Sie die internen Freigabeprozesse für Akquisitionen. Bauen Sie ein Wettbewerbs-Gate in das Deal-Signoff ein: "Ist die Auslöser-Analyse abgeschlossen und vom Anwalt abgezeichnet?" Schulen Sie die Deal-Beteiligten (Corporate Development, Finance, Legal), damit die Analyse zum LOI-Zeitpunkt geschieht, nicht erst beim Closing. Für Gründer, die zusätzlich eine Handelslizenz in Dubai und Konzernstruktur managen, bauen Sie den Wettbewerbs-Check in den Standard-Strukturierungs-Review ein.

Daueranweisung ab 30. Juli. Jede Transaktion im Signing-Stadium löst innerhalb von 5 Arbeitstagen nach LOI einen Wettbewerbs-Screen aus. Jeder Deal, der einen der Auslöser überschreitet, wird innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Signing angemeldet.

Für DACH-Gründer, die parallel VAE-Arbeitsrecht und WPS, Körperschaftsteuer und jetzt Wettbewerbsrecht koordinieren, ist die richtige Antwort, die Regulatorik-Checklisten zu konsolidieren statt sie isoliert zu führen.

Häufige Fragen

Was ist die UAE Fusionskontrolle 2026

Die UAE Fusionskontrolle 2026 ist das neue Pflichtanmeldungsregime, das am 30. Juli 2026 in Kraft tritt und durch Kabinettsbeschluss Nr. 59 von 2026 als Durchführungsverordnung zum Bundesgesetz Nr. 36 von 2023 geregelt ist. Eine Anmeldung beim Ministry of Economy and Tourism ist erforderlich, wenn der kombinierte UAE-Umsatz 300 Mio. AED erreicht oder der kombinierte Marktanteil im relevanten Markt 40 Prozent erreicht. Die SME-Befreiung von 2014 ist aufgehoben.

Wann tritt die neue UAE Fusionskontrolle in Kraft

Die neue UAE Fusionskontrolle tritt am 30. Juli 2026 in Kraft, exakt 90 Tage nach der Verabschiedung von Kabinettsbeschluss Nr. 59 von 2026 am 30. April 2026. Jeder Zusammenschluss, der ab dem 30. Juli 2026 vollzogen wird, muss zuvor das neue Anmeldungsregime durchlaufen. Es gilt suspensive Wirkung: die Parteien dürfen erst nach Freigabe durch das MoET vollziehen.

Welche zwei Schwellen lösen die Anmeldepflicht aus

Die zwei Schwellen sind ein kombinierter UAE-Umsatz von 300 Mio. AED oder ein kombinierter Marktanteil von 40 Prozent im relevanten Markt, wobei jede einzeln die Anmeldepflicht auslöst. Die Schwellen funktionieren als ODER: schon eine reicht. Der Umsatz wird im zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahr gemessen. Der Marktanteil wird nach dem Vollzug im engstmöglichen plausiblen relevanten Markt gemessen.

Gilt die neue UAE Fusionskontrolle auch für mein kleines Unternehmen

Ja, die neue UAE Fusionskontrolle gilt für Unternehmen jeder Grösse, deren Transaktion einen der Auslöser überschreitet. Die SME-Befreiung von 2014, die kleine und mittlere Unternehmen vollständig aus dem Regime herausnahm, wurde durch Kabinettsbeschluss Nr. 59 von 2026 aufgehoben. Ein kleines oder mittleres Unternehmen, das mit einem Wettbewerber in einem engen Markt fusioniert, kann den 40-Prozent-Marktanteilsauslöser auslösen, auch wenn der kombinierte Umsatz weit unter 300 Mio. AED bleibt. Jeder Deal braucht eine Auslöser-Analyse zum Zeitpunkt des Term Sheets.

Was passiert, wenn ich nicht anmelde, obwohl ich müsste

Wenn Sie nicht anmelden, obwohl Sie müssten, kann das MoET ein Bussgeld von 2 bis 10 Prozent des UAE-Jahresumsatzes der Parteien verhängen oder 500.000 bis 5.000.000 AED pro Verstoss, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das Ministerium kann zudem die Rückabwicklung einer nicht angemeldeten Transaktion anordnen, deren Kosten in aller Regel die Schlagzeilen-Strafe weit übersteigen. Vollzug vor Freigabe (Gun-Jumping) ist nach Artikel 19 des Bundesgesetzes 36 von 2023 ein eigener separater Verstoss.

Was ist mit der SME-Befreiung von früher passiert

Die SME-Befreiung, die unter dem alten Bundesgesetz Nr. 4 von 2012 und Kabinettsbeschluss Nr. 13 von 2016 galt, ist durch Kabinettsbeschluss Nr. 59 von 2026 endgültig aufgehoben. Unter dem alten Regime waren kleine und mittlere Unternehmen vollständig von der Fusionskontrolle ausgenommen. Unter der UAE Fusionskontrolle 2026 befreit die Grösse eine Transaktion nicht mehr von der Anmeldung. Die Auslöser-Prüfung ist für einen 30-Mio.-AED-Acquihire identisch mit der für einen 3-Mrd.-AED-Strategiedeal.

Gilt die UAE Fusionskontrolle 2026 auch für Free-Zone-Gesellschaften

Ja. Die UAE Fusionskontrolle 2026 gilt für Zusammenschlüsse mit Free-Zone-Beteiligung auf der gleichen Basis wie für Mainland-Gesellschaften, sofern die Transaktion UAE-Märkte berührt. Das Regelwerk ist auf Bundesebene angesiedelt und gilt emiratsweit, einschliesslich DIFC, ADGM, DMCC, IFZA und allen anderen Freihandelszonen. Der Free-Zone-Status befreit die Parteien nicht von der Anmeldepflicht, wenn eine der beiden Schwellen überschritten wird.

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