Erbschaft in Dubai: Was passiert mit dem Vermögen?
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Erbschaft Dubai funktioniert seit dem 1. Februar 2023 nach völlig anderen Regeln als noch in den deutschen Anwaltsleitfäden vor 2023. Mit dem Inkrafttreten des Federal Decree-Law 41 von 2022 (dem neuen Personenstandsgesetz für nicht-muslimische Ausländer) gilt für deutsche Erblasser in den VAE nicht mehr automatisch die Sharia-Verteilung, sondern eine zivilrechtliche Standardregel: die Hälfte an den überlebenden Ehepartner, die andere Hälfte zu gleichen Teilen an die Kinder, unabhängig vom Geschlecht. Dieser Leitfaden zeigt deutschen Auswanderern und DACH-Unternehmern in Dubai die drei Planungs-Tracks, die 2026 zur Verfügung stehen, die eine Falle, die jedes Testament aushebelt (Art. 17(5) UAE Civil Code), den deutschen Erbschein-Prozess für die Repatriierung beweglicher Vermögenswerte und die volle deutsche Erbschaftsteuer-Belastung mangels DBA. Kein "DIFC Will oder Ihre Frau verliert alles"-Influencer-Alarm. Nur das Recht und die Planungsoptionen.
Was passiert mit Ihrem Vermögen, wenn Sie in Dubai sterben? Die kurze Antwort 2026
Wenn Sie als nicht-muslimischer Ausländer mit Vermögen in Dubai im Jahr 2026 sterben, greift eines von drei Rechtssystemen für die Verteilung Ihres Nachlasses. Welches gilt, hängt davon ab, ob Sie ein registriertes Testament hinterlassen haben, ob Sie sich für das zivilrechtliche Personenstandsregime entschieden haben, und ob das einzelne Vermögen beweglich (Bankkonto, Auto, Wertpapierdepot) oder unbeweglich (Freehold-Apartment, Villa, Grundstück) ist.
Die Standardregel für nicht-muslimische Ausländer nach Federal Decree-Law 41/2022 ist eine zivile Erbfolge: 50 % an den überlebenden Ehepartner, 50 % zu gleichen Teilen an die Kinder, unabhängig vom Geschlecht. Wenn weder Ehepartner noch Kinder vorhanden sind, fließt der Nachlass an die Eltern, dann an Geschwister, dann an weitere Familie in der gesetzlich festgelegten Reihenfolge. Das ersetzt die ältere Sharia-Standardverteilung, die früher zwingend auf Nicht-Muslime angewendet wurde, und ist die wichtigste Änderung gegenüber den meisten deutschen Anwaltsleitfäden, die vor 2023 geschrieben wurden.
Zwei Punkte aus dem Kleingedruckten zählen ab Tag eins. Der erste: unbewegliches Vermögen in den VAE (also Immobilien) wird unabhängig vom Testament oder der gewählten Rechtsordnung von Art. 17(5) des UAE Civil Code geregelt, der zwingend VAE-Erbrecht auf in den VAE belegene Immobilien anwendet. Der zweite: das Sharia-System ist nach wie vor der Standard für muslimische VAE-Staatsangehörige und steht Nicht-Muslimen weiterhin zur Wahl offen; es verschwindet nicht einfach, weil Sie Ausländer sind.
Decree 41/2022 und das neue Personenstandsgesetz: Was sich für Nicht-Muslime geändert hat
Federal Decree-Law 41/2022 (das Zivile Personenstandsgesetz für nicht-muslimische Ausländer) ist am 1. Februar 2023 bundesweit in Kraft getreten. Es überträgt auf föderaler Ebene das, was Abu Dhabis Gesetz 14/2021 für dieses Emirat eingeführt hatte: nicht-muslimische Ausländer werden aus der Sharia-Standardregel herausgelöst und in einen Common-Law-ähnlichen Zivilrahmen für Eheschließung, Scheidung, Sorgerecht und Erbschaft überführt. Das offizielle Portal der VAE-Regierung verweist im Rahmen der Personenstandsregelungen für Eheschließung, Sorgerecht und Erbe [EXTERNAL trust:primary uae_gov] auf diesen Rechtsrahmen.
Drei Änderungen sind für die Nachlassplanung entscheidend:
Es gibt jetzt eine zivile Standard-Erbfolge. Vor 2023 produzierte das Sterben ohne Testament als nicht-muslimischer Ausländer in den VAE zwingend ein Sharia-Ergebnis. Heute lautet der Standard: zivile Regel (50 % Ehepartner, 50 % gleichmäßig auf die Kinder). Das Sharia-Ergebnis ist weiterhin verfügbar, aber nicht mehr verpflichtend.
Sie können Ihr Heimatrecht wählen. Decree 41/2022 erkennt zudem an, dass nicht-muslimische Ausländer ihren Nachlass nach dem Recht ihres Staatsangehörigkeitslandes verteilen lassen können, sofern dieses Recht nicht der UAE-Public-Policy widerspricht. Für deutsche Staatsangehörige ist das die rechtliche Brücke, über die der Weg über die Rechtswahlklausel der EU-Erbrechtsverordnung (Track 3 unten) in VAE-Gerichten greift.
Der Zivilrahmen gilt ausdrücklich für Testamente. Decree 41/2022 stellt klar, dass nicht-muslimische Ausländer Testamente für VAE-Vermögen registrieren lassen und nach zivilrechtlichen Regeln durchsetzen können statt in Sharia-Äquivalente übersetzt zu werden.
Was sich NICHT geändert hat: die Immobilien-Klausel in Art. 17(5) Civil Code. Sie ist älter als Decree 41/2022 und überlebt das neue Gesetz. In den VAE belegene Immobilien werden für Erbzwecke weiterhin als VAE-Vermögen behandelt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder der gewählten Rechtsordnung des Erblassers.
Die Standardregel ohne Testament: Hälfte Ehepartner, Hälfte Kinder (Söhne und Töchter gleich)
Stellen Sie sich den häufigsten Fall vor. Ein deutscher Ingenieur stirbt mit 56 in Dubai, hinterlässt eine deutsche Ehefrau und zwei Kinder, einen Sohn und eine Tochter. Er besaß ein Freehold-Apartment in Business Bay, ein Sparkonto bei Emirates NBD, ein VAE-Wertpapierdepot und ein Auto. Er hat nie ein Testament registrieren lassen. Er hat nie schriftlich eine Decree 41/2022-Wahl getroffen.
Nach der zivilen Standardregel ab 2023 fließt der Nachlass so:
50 % an die überlebende Ehefrau.
25 % an den Sohn.
25 % an die Tochter.
Sohn und Tochter erhalten den gleichen Anteil. Das ist der praktische Effekt der "gleichmäßigen Aufteilung unabhängig vom Geschlecht" unter dem neuen Recht. Vergleichen Sie das mit der alten Sharia-Standardregel, in der der Sohn doppelt so viel erhalten hätte wie die Tochter und der Anteil der Ehefrau bei einem Achtel gedeckelt gewesen wäre, wenn Kinder vorhanden waren.
Die Standardregel gilt für die beweglichen Teile des Nachlasses (Bankkonto, Auto, Depot) ohne Komplikationen. Das Freehold-Apartment ist das Vermögen, das Anlass zum nächsten Abschnitt gibt, weil dort Art. 17(5) ins Spiel kommt.
Auf der Bankkonto-Seite verhalten sich Gemeinschaftskonten anders als Einzelkonten. Ein gemeinsam geführtes VAE-Bankkonto auf den Namen beider Ehepartner erlaubt dem überlebenden Ehepartner in der Regel den fortgesetzten Zugriff während des Nachlassverfahrens, während ein einzeln geführtes Konto bei Tod eingefroren wird, bis die Erben einen Gerichtsbeschluss oder ein registriertes DIFC-Testament vorlegen. Damit wird die Wahl der Kontostruktur bei der UAE-Kontoeröffnung direkt zu einer Frage der Nachlassplanung.
Die Sharia-Standardregel: Wann sie noch greift und für wen
Das Sharia-Erbrecht bleibt der Standard für muslimische VAE-Staatsangehörige und für jeden Nicht-Muslim, der es ausdrücklich wählt. Es ist auch der Rahmen, den VAE-Gerichte heranziehen, wenn ein Nicht-Muslim ohne Testament stirbt, BEVOR einer der unten beschriebenen Planungsschritte unternommen wurde UND die Erben Decree 41/2022 nicht aktiv geltend machen können.
Im Sharia-Rahmen gelten feste mathematische Anteile (faraid): eine überlebende Ehefrau erhält ein Achtel, wenn Kinder vorhanden sind, und ein Viertel, wenn keine Kinder vorhanden sind; ein Ehemann erhält ein Viertel mit Kindern und die Hälfte ohne Kinder; Söhne erhalten den doppelten Anteil von Töchtern; Eltern und Geschwister treten je nach überlebender Familienstruktur ein. Die Anteile sind deterministisch, das heißt, die Erben haben keinen Spielraum, untereinander außerhalb dieser Arithmetik umzuverteilen.
Die einzige operative Tatsache, die ein nicht-muslimischer Ausländer 2026 kennen muss, lautet: der Sharia-Rahmen ist für Sie nicht mehr der erzwungene Standard, aber er ist der Rahmen, auf den VAE-Gerichte zurückgreifen, wenn Ihre Erben keinen Beleg für eine Decree 41/2022-Wahl, ein registriertes DIFC-Testament oder ein deutsches Testament mit gültiger Rechtswahlklausel mit Apostille und Übersetzung vorlegen können. Sie verhindern das Sharia-Ergebnis durch Dokumentation, nicht durch Ihre Religionszugehörigkeit.
Genau hier wird der Influencer-Alarm halb-richtig und halb-falsch. Das Argument "Ihre Frau verliert alles" stimmte vor 2023 für nicht-muslimische Ausländer. Nach 2023 stimmt es nur noch dann, wenn die Familie überhaupt nichts unternimmt und nicht einmal Decree 41/2022 zitieren kann, um die zivile Standardregel zu beanspruchen. Dokumentation ist günstig. Nichts tun ist das eigentliche Risiko.
Track 1: Decree 41/2022 Opt-In ohne Testament (für einfache Familienkonstellationen)
Der günstigste Planungs-Track ist auch der einfachste: schriftlich bestätigen, dass Sie sich für den Decree 41/2022-Zivilrahmen entscheiden, und sich auf die neue Standardverteilung verlassen. Kein DIFC-Testament, kein deutsches Testament, keine Kosten über die Notargebühr für eine beglaubigte Erklärung hinaus.
Das funktioniert für ein enges, aber häufiges Profil:
Verheiratet, mit einem oder mehreren Kindern.
Alle VAE-Vermögenswerte sind beweglich (Bankkonten, Depot, Fahrzeuge), keine VAE-Freehold-Immobilie.
Sie sind mit dem Ergebnis halb-Ehepartner, halb-Kinder-zu-gleichen-Teilen als tatsächlichem Nachlassplan einverstanden.
Ihr Heimatland (Deutschland, Österreich, die Schweiz für die DACH-Zielgruppe) ist eines, dessen Erbrecht nach Decree 41/2022 anerkannt wird, falls die Erben es geltend machen müssen.
Der Mechanismus: Sie unterzeichnen eine notariell beglaubigte Erklärung, in den VAE attestierbar, in der Sie sich für den Zivilrahmen von Decree 41/2022 und (falls relevant) das Erbrecht Ihres Heimatlandes als Backstop entscheiden. Bewahren Sie das Dokument zusammen mit Ihren übrigen VAE-Rechtsdokumenten und in der Akte Ihres Heimatlandanwalts auf. Gesamtkosten: einige Hundert Dirham Notargebühr.
Die Grenze: Track 1 schweigt zu Immobilien. Wenn Sie eine VAE-Freehold-Immobilie besitzen, hebelt Art. 17(5) Decree 41/2022 für genau dieses Vermögen aus, und ein Track-2- oder Track-3-Instrument ist zusätzlich nötig. Track 1 löst auch nicht die grenzüberschreitende Nachlass-Frage; er sagt VAE-Gerichten, was sie mit beweglichem VAE-Vermögen tun sollen, koordiniert sich aber nicht mit dem deutschen Erbschein-/Standesamt-Prozess, der weiter unten in diesem Leitfaden beschrieben wird.
Track 2: DIFC Wills Registry (Gold-Standard für Dubai-Vermögen, AED 10.000, Common-Law-Probate)
Das Dubai International Financial Centre Wills Service Centre (allgemein als DIFC Wills Registry bezeichnet) ist das am häufigsten genutzte Nachlassplanungs-Instrument für internationale Ansässige mit nennenswertem Dubai-Vermögen. Es existiert, weil der DIFC innerhalb des breiteren VAE-Bundesrahmens als Common-Law-Zone arbeitet, was bedeutet, dass ein dort registriertes Testament nach Common-Law-Regeln ausgelegt und über das DIFC-Courts-Probate-Verfahren durchgesetzt wird.
Die Eckdaten 2026:
Registrierungsgebühr: AED 10.000 für ein einfaches Testament (eine Vermögensklasse), AED 15.000 für ein "Voll-Testament" über alle Vermögensklassen, plus AED 5.000 pro beglaubigter Änderung.
Berechtigung: Nicht-Muslime mit VAE-Vermögen. Offen für alle ausländischen Staatsangehörigen, unabhängig davon, ob sie VAE-Ansässige sind.
Abdeckung: Bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte in einem der sieben Emirate plus Ras Al Khaimah (RAK hat eine eigene Wills Registry; DIFC und RAK koordinieren mittlerweile die Registrierungen).
Probate-Prozess: DIFC Courts wenden Common-Law-Prinzipien an. Das Testament wird über einen Probate-Beschluss durchgesetzt, ähnlich wie ein englisches Testament in London administriert würde.
Der Grund, warum DIFC-Testamente für Dubai-Vermögen als Gold-Standard gelten, hat nichts mit Decree 41/2022 vs Sharia zu tun. Es geht um Vorhersehbarkeit. Ein DIFC-Testament sagt den Gerichten genau, wer welches Vermögen erbt, in welchem Anteil, zu welchem Zeitpunkt und unter welchem Testamentsvollstrecker. Decree 41/2022 setzt nur eine Standardregel; ein DIFC-Testament erlaubt Ihnen, beliebig von dieser Standardregel abzuweichen (100 % an den Ehepartner, ein konkretes Apartment an ein konkretes Kind, Vormundschaftsklausel für minderjährige Kinder, Benennung eines Testamentsvollstreckers). Die Gebühr kauft Gewissheit.
Für deutsche Staatsangehörige speziell ist das DIFC-Testament die sauberste Lösung, wenn:
Sie eine VAE-Freehold-Immobilie besitzen (weil Art. 17(5) zwingend VAE-Recht anwendet, und das DIFC-Testament VAE-rechtliches Instrument ist).
Sie von der Decree 41/2022-Standardregel abweichen wollen (z. B. eine Patchwork-Familie, in der die natürlichen Anteile nicht Ihren Wünschen entsprechen).
Sie ein einziges Dokument möchten, das VAE-Vermögen sauber regelt und das deutsche Testament für deutsches Vermögen frei lässt.
Der praktische Schritt: einen Termin bei der DIFC Wills Registry buchen, mit einem in den VAE zugelassenen Anwalt (oder über den Template-Service der Registry für einfache Fälle) die Vermögensliste und Begünstigtenstruktur vorbereiten und persönlich zum Beurkundungstermin erscheinen. Bei vollständigen Unterlagen wird das Testament noch am selben Tag registriert.
Track 3: Deutsches Testament mit Rechtswahlklausel (EU-Erbrechtsverordnung Art. 22)
Für deutsche Steuerresidenten (oder Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat), die den Großteil ihres Vermögens in Deutschland und nur einen Teil in Dubai halten, ist der dritte Track ein deutsches notarielles Testament mit einer Rechtswahlklausel nach Art. 22 EU-Erbrechtsverordnung (EU 650/2012).
Der Mechanismus: nach Art. 22 der Verordnung kann eine Person bestimmen, dass das Erbrecht ihres Staatsangehörigkeitslandes auf den Nachlass anwendbar ist, unabhängig davon, wo sie zum Zeitpunkt des Todes gewöhnlich ansässig ist. Ein deutscher Staatsangehöriger, der in Dubai lebt und ein deutsches notarielles Testament mit der Klausel "auf meinen gesamten Nachlass soll das Erbrecht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden" unterzeichnet, erreicht in einem Dokument drei Dinge:
Der Nachlass wird nach deutschem Erbrecht verteilt (mit allen Schutzregeln, Pflichtteilsregeln und notariellen Anerkennungsmechanismen).
Die Dubai-Vermögenswerte, die KEINE Immobilien sind, fließen über denselben deutschrechtlichen Rahmen, anerkannt von VAE-Gerichten über die Heimatrechtsöffnung in Decree 41/2022.
Der für den Nachlass ausgestellte deutsche Erbschein ist das maßgebliche Dokument für Ihre VAE-Bank zur Freigabe der Mittel, für Ihren VAE-Broker zur Übertragung des Depots und für die VAE-Kraftfahrzeugbehörde zur Umschreibung der Halterstellung.
Kosten: ein notarielles Testament mit Rechtswahlklausel kostet typischerweise EUR 300 bis EUR 800 je nach Nachlasswert (die Notarkostenordnung legt die Gebühr nach Geschäftswert fest).
Die Grenze: Track 3 löst nicht das Freehold-Immobilien-Problem. Art. 17(5) UAE Civil Code hebelt jede Rechtswahlklausel für in den VAE belegene Immobilien aus. Ein deutsches Testament mit Rechtswahlklausel kann gültig Ihr deutsches Haus, Ihre deutschen Spareinlagen, Ihr deutsches Wertpapierdepot, Ihr Dubai-Bankkonto und Ihre Anteile an einer in Dubai registrierten Gesellschaft anweisen. Es kann Ihr Dubai-Apartment nicht gültig anweisen.
Genau hier liegt der Anwendungsfall für die Kombination aus Track 2 und Track 3. Deutsches Testament für alles außer Dubai-Immobilien; DIFC-Testament für Dubai-Immobilien. Zwei Dokumente, keine Überschneidung, beide auf ihrer jeweiligen Seite rechtlich durchsetzbar.
Die Falle: Art. 17(5) UAE Civil Code überschreibt das Testament bei Immobilien
Art. 17(5) ist die größte Stolperfalle in der grenzüberschreitenden VAE-Nachlassplanung. Operativ formuliert: das Recht des Belegenheitsorts unbeweglicher Vermögenswerte regelt deren Vererbung, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ansässigkeit oder gewählter Rechtsordnung des Erblassers. Für einen deutschen Freehold-Villa-Eigentümer auf der Palm Jumeirah heißt das: VAE-Erbrecht gilt für diese Villa auch dann, wenn das deutsche Testament etwas anderes bestimmt und auch dann, wenn eine Decree 41/2022-Wahl getroffen wurde.
Der praktische Effekt:
Ein DIFC-Testament ist das einzige Instrument, das VAE-Freehold-Immobilien zuverlässig anweist. Track 1 und Track 3 unterliegen beide bei der Immobilie der Art.-17(5)-Aushebelung.
Wenn Sie VAE-Freehold besitzen und sonst nichts unternommen haben, fließt das Freehold nach der Decree 41/2022-Standardregel an Ihre Erben (50 % Ehepartner, 50 % gleichmäßig auf die Kinder) für nicht-muslimische Ausländer oder nach Sharia, wenn keine Decree 41-Wahl getroffen wurde und die Erben sie nicht geltend machen können.
Die Aushebelung gilt für Freehold-Immobilien. Sie gilt NICHT für VAE-börsennotierte Aktien in einem Depot, VAE-Bankguthaben, VAE-zugelassene Fahrzeuge oder bewegliche Sachen. Diese fließen über den Track, den Sie eingerichtet haben.
Wenn Sie 2026 abwägen, ein Dubai-Apartment zu kaufen, ist das einer der vorgelagerten Faktoren neben der Finanzierung, dem Oqood-/Title-Deed-Mechanismus und dem Immobilienkauf-Prozess für deutsche Käufer. Nachlassplanung für die Immobilie ist ein Tag-eins-Gespräch, kein Jahr-fünf-Nachgedanke.
Welcher Track für welches Profil: Vergleichstabelle
Die ehrliche Antwort auf "welchen Track soll ich nutzen?" lautet "kommt auf Ihre Vermögenslandkarte und Familienstruktur an". Die Tabelle unten zeigt die wichtigsten Kombinationen.
Profil | Bewegliches VAE-Vermögen | VAE-Freehold | Empfohlener Track |
Single, keine Kinder, moderates VAE-Bankguthaben | Ja | Nein | Track 1 (Decree 41/2022-Erklärung) |
Verheiratet, Kinder, keine VAE-Immobilie, gesamtes Vermögen in Deutschland | Ja (Bank, Auto) | Nein | Track 1 + einfaches deutsches Testament |
Verheiratet, Kinder, VAE-Freehold-Villa, moderates deutsches Vermögen | Ja | Ja | Track 2 (DIFC-Testament) |
Deutscher Steuerresident, gemischtes deutsches + VAE-Vermögen, keine VAE-Immobilie | Ja | Nein | Track 3 (deutsches Testament + Rechtswahlklausel) |
Deutscher Steuerresident, gemischtes Vermögen, VAE-Freehold | Ja | Ja | Track 2 + 3 kombiniert |
Vermögen nur in den VAE, Familie woanders | Ja | Ja | Track 2 (DIFC-Testament) |
Sharia-Verteilung aus persönlicher Präferenz | Beides | Beides | Ausdrückliche Sharia-Wahl (selten bei Nicht-Muslimen) |
Die Kombinations-Zeile zählt mehr als jeder einzelne Track. Die meisten deutschen Staatsangehörigen mit deutschem und VAE-Vermögen plus mindestens einem Dubai-Apartment laufen am Ende Track 2 und Track 3 parallel. Das DIFC-Testament regelt das Apartment und jedes andere VAE-rechtliche Vermögen, bei dem Art. 17(5) greift; das deutsche Testament mit Rechtswahlklausel regelt alles andere und liefert den einzigen Erbschein, den der deutsch-seitige Prozess braucht.
Der deutsche Erbschein und das Standesamt: Repatriierung beweglicher Vermögenswerte
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger in Dubai stirbt, läuft der deutsche Prozess parallel zum Geschehen in den VAE. Zwei deutsche Dokumente sind entscheidend:
Die Sterbeurkunde wird zunächst in den VAE vom Emirates Health Service ausgestellt. Für die Verwendung in Deutschland muss sie übersetzt, beim VAE-Außenministerium mit Apostille versehen und beim deutschen Standesamt (entweder dem Heimatstandesamt oder dem zuständigen deutschen Konsulat) registriert werden. Sie wird zur Grundlage für die Schließung der deutschen Rente, der deutschen Bankkonten und etwaiger deutsch-seitiger Meldepflichten.
Der Erbschein wird vom deutschen Nachlassgericht ausgestellt und identifiziert die Erben nach deutschem Recht. Der Erbschein ist das Dokument, das eine VAE-Bank, ein Broker oder eine Kfz-Behörde verlangt, um das in den VAE belegene bewegliche Vermögen des Verstorbenen an Erben freizugeben, die ihren Anspruch nach deutschem Erbrecht geltend machen (Track 3). Ohne Erbschein hat die VAE-Seite kein deutsch-gerichtliches Schriftstück, auf das sie reagieren könnte, und das Vermögen bleibt eingefroren.
Der realistische Zeitplan: 4 bis 12 Wochen vom Todestag bis zum erteilten Erbschein, vorausgesetzt, die Erben reichen das deutsche Testament (falls vorhanden), die apostillierte Sterbeurkunde und die Verwandtschaftsnachweise (deutsche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) zügig ein. Das VAE-seitige Probate über die DIFC Courts (bei vorhandenem DIFC-Testament) oder über das Dubai Personal Status Court (bei Track 1) läuft typischerweise weitere 6 bis 12 Wochen parallel. Die Konsularabteilung des Auswärtigen Amts kann beim VAE-Außenministerium für den Apostille-Schritt vermitteln, was einen der häufigsten Engpässe entschärft. Die AHK-Niederlassung VAE [EXTERNAL trust:primary dach_gov] kann deutsche Staatsangehörige bei einem komplexen grenzüberschreitenden Nachlass mit den richtigen Spezialberatern vernetzen, wenn sowohl deutsche notarielle als auch VAE-rechtliche Unterstützung gebraucht werden.
In der Praxis stehen die Erben am Ende mit einem Aktenstapel da, der enthält: den deutschen Erbschein, die apostillierte VAE-Sterbeurkunde mit Standesamt-Eintrag, das DIFC-Testament (falls vorhanden) mit dem DIFC-Probate-Beschluss und die Bank-/Broker-/RTA-Formulare, die jede einzelne Stelle für die Übertragung verlangt.
Erbschaftsteuer: Was Deutschland besteuert, wenn die VAE nichts besteuern (kein Erbschaft-DBA)
Die VAE erheben null Erbschaftsteuer. Das gilt auf Bundesebene und in jedem Emirat. Das Erben von AED 5 Mio. aus einem in Dubai belegenen Nachlass löst keine VAE-Steuererklärung, keinen VAE-Steuerbescheid, keine VAE-Steuerzahlung aus.
Auf der deutschen Seite ist das Gespräch ein anderes. Deutschland erhebt Erbschaftsteuer auf den Erben, abhängig von der Steueransässigkeit des Erben, dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und dem Wert des geerbten Anteils. Tarife und persönliche Freibeträge sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und werden in der Übersicht des Bundesfinanzministeriums zur Erbschaft- und Schenkungsteuer [EXTERNAL trust:primary dach_gov] erläutert.
Die für den deutsch-Dubai-grenzüberschreitenden Fall relevantesten persönlichen Freibeträge 2026:
Überlebender Ehepartner: EUR 500.000
Kind (pro Elternteil): EUR 400.000
Enkel: EUR 200.000
Eltern, die von einem Kind erben: EUR 100.000
Geschwister, Nichten, Neffen, fremde Erben: EUR 20.000
Über dem Freibetrag skaliert der Steuersatz von 7 % bis 30 % in Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel), 15 % bis 43 % in Steuerklasse II (Eltern, die von einem Kind erben, Geschwister, Schwiegereltern) und 30 % bis 50 % in Steuerklasse III (fremde Erben).
Der entscheidende Punkt für die Dubai-Nachlassplanung: es gibt KEIN Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE über die Erbschaftsteuer. Das allgemeine DBA zwischen Deutschland und den VAE für Einkommensteuer ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen und nicht erneuert worden. Selbst wenn es erneuert worden wäre, hätte es Einkommensteuer abgedeckt, nicht Erbschaftsteuer. Ein deutsch-emiratisches Erbschaft-DBA hat es nie gegeben.
Das heißt in der Praxis: ein deutsch ansässiger Erbe, der AED 2 Mio. aus einem in Dubai belegenen Nachlass erbt, zahlt die volle deutsche Erbschaftsteuer auf den Anteil über dem Freibetrag, OHNE Anrechnung einer "in den VAE gezahlten Erbschaftsteuer", weil es keine VAE-Erbschaftsteuer zur Anrechnung gibt. Umgekehrt gilt das Gleiche: ein nicht-deutsch ansässiger Deutscher, der ein in Deutschland belegenes Vermögen erbt, wird nach deutschen Regeln besteuert; ein deutsch ansässiger Erbe eines in den VAE belegenen Vermögens erhält keine Entlastung von VAE-Seite.
Der Planungs-Hebel liegt also auf der Vermögensstrukturierungsseite, nicht auf der Post-mortem-Seite. Deutsche, die einen langfristigen Umzug in die VAE erwägen und VAE-Vermögen aufbauen wollen, schauen häufig auf das Verhältnis zwischen Dubais Steuerrahmen und den deutschen Wegzugsteuer-Regeln während sie noch deutsch ansässig sind, und auf den praktischen Effekt, vor einem Erbfall VAE-steueransässig zu werden (was den Erben, nicht den Erblasser, aus der deutschen Erbschaftsteuer für nicht-deutsch belegenes Vermögen herausnehmen kann, vorbehaltlich der erweiterten 5-Jahres-Ansässigkeitsregel nach § 4 ErbStG für ausgewanderte deutsche Staatsangehörige).
Auch hier sollte der breitere deutsche Blick auf Dubais Steuerrahmen den Nachlassplan informieren. Nachlassplanung, die die Steueransässigkeit der Erben ignoriert, lässt Geld liegen, und die Erbschaftsteuerrechnung kann die gesamten Track-2- und Track-3-Honorare zusammen leicht überschreiten.
Praktische Schritte: Was Sie heute tun sollten (Dokumenten-Checkliste)
Die operative Mindest-Checkliste für einen nicht-muslimischen Ausländer mit VAE-Vermögen, sortiert nach Dringlichkeit:
Listen Sie Ihre VAE-Vermögenswerte auf. Bankkonten (einzeln vs gemeinschaftlich), Wertpapierdepot, Freehold-Immobilie (mit Title-Deed-Nummer), VAE-zugelassene Fahrzeuge, VAE-LLC-Anteile, Gold und Schmuck im VAE-Bankschließfach, Krypto bei einem VAE-lizenzierten Verwahrer. Ein Dokument. Jährlich aktualisieren.
Listen Sie Ihre deutschen (oder Heimatland-) Vermögenswerte auf. Spiegeln Sie die Struktur. Die Übung dient dazu, zu identifizieren, welche Rechtsordnung welches Vermögen erfasst, weil jede Rechtsordnung separat anzuwenden ist.
Entscheiden Sie sich für den Track oder die Kombination. Gleichen Sie Ihr Profil mit der Tabelle in diesem Leitfaden ab. Die meisten deutschen Staatsangehörigen mit VAE-Freehold landen bei Track 2 + 3.
Unterzeichnen Sie eine Decree 41/2022-Erklärung. Auch wenn Sie zusätzlich ein DIFC-Testament registrieren, beseitigt eine notariell beglaubigte Zivilrahmen-Wahl Unklarheit aus dem VAE-Prozess.
Registrieren Sie Ihr DIFC-Testament, wenn Ihr Vermögensprofil es rechtfertigt. Termin buchen, Vermögens- und Begünstigtenliste vorbereiten, persönlich erscheinen.
Unterzeichnen oder aktualisieren Sie Ihr deutsches Testament mit Rechtswahlklausel. Ein deutscher Notar erledigt das in einem Termin.
Sagen Sie Ehepartner und volljährigen Kindern, wo die Dokumente liegen. Ein perfekter Nachlassplan, von dem kein Erbe weiß, ist dasselbe wie kein Nachlassplan.
Bewahren Sie Kopien an zwei physischen Orten und in einem Cloud-Archiv auf. VAE-Gerichtsakten sind bekanntlich international schwer abrufbar; Redundanz ist günstig.
Überprüfen Sie alle fünf Jahre oder nach jeder wesentlichen Änderung. Neues Kind, Scheidung, neuer Immobilienkauf, neuer deutscher Steueransässigkeitsstatus, neuer VAE-Ansässigkeitsstatus. Der Plan muss die aktuelle Realität widerspiegeln.
Koordinieren Sie über einen einzigen grenzüberschreitenden Berater. Ein deutscher Erbrechtsanwalt, der mit einem VAE-zugelassenen Pendant arbeitet, oder ein VAE-zugelassener Anwalt mit einem deutsch-ausgebildeten Partner. Beide Kombinationen funktionieren; das Ganze über zwei Anwälte zu lassen, die nie miteinander gesprochen haben, produziert die Lücken.
Genau deshalb verweist das START-Team Mandanten im Rahmen des Ansässigkeits- und Firmenaufbau-Gesprächs routinemäßig an spezialisierte Erbrechts-Berater. Nachlassplanung ist nachgelagert zum Umzug selbst, sollte aber innerhalb des ersten VAE-Ansässigkeitsjahres auf der Tagesordnung stehen, nicht erst, nachdem ein Immobilienkauf bereits abgeschlossen oder eine VAE-Gesellschaft bereits gegründet wurde.
FAQ
Erbschaft Dubai ohne Testament: Was passiert mit dem Vermögen?
Vermögen in Dubai ohne Testament wird nach Federal Decree-Law 41/2022 für nicht-muslimische Ausländer verteilt, der eine Standardregel von 50 % an den überlebenden Ehepartner und 50 % zu gleichen Teilen an die Kinder unabhängig vom Geschlecht festlegt. Das ersetzt die ältere Sharia-Standardregel, die früher zwingend auch auf Nicht-Muslime angewandt wurde. Die zivile Standardregel gilt für bewegliches Vermögen ohne Komplikationen; Freehold-Immobilien werden ebenfalls nach VAE-Recht verteilt, weil Art. 17(5) Civil Code zwingend VAE-Zuständigkeit für unbewegliches Vermögen erzwingt, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Rechtswahlklausel.
Was kostet ein DIFC Will?
Ein DIFC Will kostet AED 10.000 für ein einfaches Testament (eine Vermögensklasse) und AED 15.000 für ein Voll-Testament über alle Vermögensklassen, registriert beim DIFC Wills Service Centre. Die Gebühr deckt Registrierung, Beurkundung, sichere digitale Archivierung und die Rechtsinfrastruktur zur Durchsetzung des Testaments über die DIFC Courts nach Common-Law-Prinzipien ab. Änderungen nach der Registrierung kosten AED 5.000 pro beglaubigte Änderung, und die meisten international ansässigen Familien überprüfen ihr DIFC-Testament alle drei bis fünf Jahre oder nach jeder wesentlichen Änderung der Familien- oder Vermögensstruktur.
Gilt mein deutsches Testament in Dubai?
Ihr deutsches Testament gilt in Dubai für sämtliche Nicht-Immobilien-Vermögenswerte, wenn es eine wirksame Rechtswahlklausel nach Art. 22 EU-Erbrechtsverordnung enthält, mit der deutsches Erbrecht gewählt wird. Decree 41/2022 erkennt das Heimatrecht für nicht-muslimische Ausländer an, sodass ein deutsches notarielles Testament mit dieser Klausel VAE-Bankkonten, Wertpapierdepots, Fahrzeuge und Gesellschaftsanteile sauber regelt. Art. 17(5) UAE Civil Code hebelt das jedoch für in den VAE belegene Freehold-Immobilien aus, sodass für jede Dubai-Immobilie ein separates DIFC-Testament nötig ist.
Wer erbt nach Decree 41/2022?
Nach Decree 41/2022 erbt der überlebende Ehepartner 50 % des Nachlasses und die Kinder teilen die übrigen 50 % zu gleichen Teilen unabhängig vom Geschlecht. Wenn kein Ehepartner vorhanden ist, wird der gesamte Nachlass zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt. Wenn keine Kinder vorhanden sind, übernimmt der Ehepartner den vollen Nachlass. Wenn weder Ehepartner noch Kinder existieren, fließt der Nachlass an Eltern, dann Geschwister, dann weitere Familie in der gesetzlich festgelegten Reihenfolge, was die Struktur der Common-Law-Erbfolge widerspiegelt, an der sich die VAE bei der Konzeption des neuen Personenstandsgesetzes orientiert haben.
Zahlt Deutschland Erbschaftsteuer auf Dubai-Vermögen?
Deutschland besteuert Erbschaften aus Dubai-Vermögen, wenn der Erbe deutsch steueransässig ist, unabhängig davon, wo der Erblasser lebte oder wo das Vermögen belegen war. Die anwendbare Steuer ist Erbschaftsteuer mit persönlichen Freibeträgen von EUR 500.000 für den überlebenden Ehepartner, EUR 400.000 pro Kind und progressiv niedrigeren Freibeträgen für entferntere Verwandte, plus Sätzen von 7 % bis 50 % über dem Freibetrag je nach Steuerklasse. Es gibt kein deutsch-emiratisches Erbschaftsteuer-DBA, sodass keine Anrechnung greift, und die VAE selbst erheben null Erbschaftsteuer auf beiden Seiten der Transaktion.
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