Steuern in Dubai 2026: Was Deutsche wirklich zahlen (der Mythen-Check)
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Dubai ist nicht 100 % steuerfrei. Dieser eine Satz kostet jedes Jahr unzählige deutsche Auswanderer mehr Geld als jeder andere Dubai-Mythos. Und genau dort muss jedes ehrliche Gespräch über Steuern Dubai 2026 anfangen. Ja, die persönliche Steuerlast in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist drastisch niedriger als in Deutschland. Nein, sie ist nicht null. Zwischen 5 % Mehrwertsteuer, der seit 2023 geltenden 9 %-Körperschaftsteuer, der 4 %-Übertragungsgebühr beim Immobilienkauf und mehreren DACH-typischen Fallen wie der Wegzugsbesteuerung ist das tatsächliche Bild deutlich nuancierter, als die Schlagzeile „Dubai steuerfrei" vermuten lässt.
Dieser Leitfaden geht jede Steuer durch, die in Dubai wirklich greift, mit konkreten Zahlen für 2026 und durchgerechneten Beispielen für deutsche Leser. Danach folgt die Liste dessen, was tatsächlich nicht existiert (keine Einkommensteuer, keine Erbschaftsteuer, keine Vermögensteuer, keine private Kapitalertragsteuer). Für die vollständige Tiefenanalyse ist unser umfassender Steuerleitfaden für deutsche Expats der Pillar-Begleiter zu diesem Artikel. Wenn Sie heute nur zehn Minuten haben, ist dies der Mythen-Check, den Sie vor dem Buchen des Umzugsfluges gebraucht hätten.
Dubai ist nicht 100 % steuerfrei: was Sie 2026 wirklich zahlen
Der Mythos „Dubai steuerfrei" hat einen historischen Kern. Vor 2018 gab es in den Emiraten keine flächendeckende Verbrauchsteuer. Vor 2023 gab es keine bundesweite Körperschaftsteuer. Zwei Jahrzehnte lang konnte ein in Dubai ansässiger Privatmensch ehrlich sagen: „Ich zahle nichts." Diese Welt ist vorbei. Steuern Dubai liegen heute zwar weiterhin am unteren Ende der entwickelten Volkswirtschaften, sie existieren aber, und sie zu ignorieren ist ein teurer Fehler.
So sieht die tatsächliche Steuerlandschaft 2026 für einen Deutschen in Dubai aus:
Steuerart | Satz in Dubai | Deutsche Entsprechung (grob) |
Einkommensteuer (privat) | 0 % | bis 45 % plus Soli |
Kapitalertragsteuer (privat) | 0 % | 25 % Abgeltungsteuer plus Soli |
Erbschaftsteuer | 0 % | 7 % bis 50 % je nach Steuerklasse |
Vermögensteuer | 0 % | 0 % (derzeit), politisch diskutiert |
Mehrwertsteuer | 5 % | 19 % regulär, 7 % ermäßigt |
Körperschaftsteuer | 9 % ab AED 375.000 Gewinn | rund 30 % (KSt plus GewSt plus Soli) |
Immobilien-Übertragungsgebühr | 4 % (DLD) | 3,5 % bis 6,5 % Grunderwerbsteuer (je Bundesland) |
Sozialabgaben | 0 % (Angestellte) | rund 20 % AG plus 20 % AN |
Der Schlagzeilen-Vorteil bei privaten Steuern ist real. Ein Deutscher mit 80.000 € Bruttogehalt in Frankfurt behält nach Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben rund 51.000 € netto. Dieselbe Person verdient das Äquivalent in Dubai und behält etwa 95 % vom Brutto. Das ist eine echte Verschiebung. Aber die Posten unterhalb der Schlagzeile, vor allem die 9 %-Körperschaftsteuer und die deutsche Wegzugsteuer, entscheiden darüber, ob sich die Rechnung im Lebenszeitsaldo lohnt oder nicht.
Mehrwertsteuer in Dubai: 5 % auf fast alles
Die Mehrwertsteuer (VAT) gilt in den VAE seit dem 1. Januar 2018 mit einem einheitlichen Satz von 5 %. Verwaltet wird die Mehrwertsteuer Dubai durch die Federal Tax Authority (FTA) und sie greift auf die meisten im Land konsumierten Waren und Dienstleistungen. Als Privatperson zahlen Sie sie genauso wie die deutsche Umsatzsteuer: sie steckt im Regalpreis, in der Restaurantrechnung, in der Stromabrechnung.
Einige Kategorien sind zum Nullsatz besteuert oder befreit:
Die meisten Exporte außerhalb des GCC
Internationaler Transport
Bestimmte Gesundheits- und Bildungsleistungen
Wohnimmobilien-Mieten (befreit) sowie der Erstverkauf neuer Wohnimmobilien innerhalb von drei Jahren (Nullsatz)
Bestimmte Finanzdienstleistungen wie Lebensversicherungen und die meisten margenbasierten Bankgebühren
Für Unternehmer ist die Registrierungsgrenze entscheidend. Übersteigen Ihre steuerpflichtigen Umsätze in einem rollierenden 12-Monats-Fenster AED 375.000, müssen Sie sich registrieren; freiwillig ab AED 187.500. Mit Registrierung berechnen Sie 5 %, geben quartalsweise (manchmal monatlich) Erklärungen ab und ziehen Vorsteuer auf legitime Betriebsausgaben. Der Compliance-Aufwand ist deutlich leichter als das deutsche UStG-Regime, aber nicht null, und versäumte Erklärungen kosten ab AED 10.000 Strafe für die verspätete Registrierung.
Für deutsche Leser ist der Vergleich einfach: 5 % gegen 19 %. Auf eine 100-€-Restaurantrechnung in München zahlen Sie rund 16 € Mehrwertsteuer im Preis. Auf 100 AED Essen in Dubai Marina zahlen Sie 5 AED. Auf ein Auto für 50.000 AED zahlen Sie 2.500 AED. Über ein Jahres-Lifestyle-Budget summiert sich der Unterschied schnell, und das ist einer der wenigen Punkte, an denen das Argument „Dubai ist beim Konsum günstiger als gedacht" tatsächlich hält.
Körperschaftsteuer Dubai: 9 % über AED 375.000
Die folgenreichste Änderung der letzten Generation für Steuern Dubai trat am 1. Juni 2023 in Kraft. Erstmals führten die VAE eine bundesweite Körperschaftsteuer ein. Der Satz beträgt 9 % auf den steuerpflichtigen Gewinn oberhalb von AED 375.000 pro Geschäftsjahr, mit zwei wichtigen Erleichterungsregelungen, die jeder deutsche Gründer vor der Inkorporation kennen muss.
Tarifstruktur (Mainland und die meisten Free-Zone-Gesellschaften):
0 % auf die ersten AED 375.000 Gewinn
9 % auf den Gewinn darüber hinaus
15 % Domestic Minimum Top-up Tax für Gruppen im OECD-Pillar-Two-Bereich (Konzernumsatz über 750 Mio. €)
Small Business Relief. Eine in den VAE ansässige Gesellschaft mit einem Umsatz unter AED 3.000.000 in der laufenden und allen vorherigen Steuerperioden kann Small Business Relief beantragen und wird steuerlich praktisch wie mit null steuerpflichtigem Einkommen behandelt. Die Erleichterung gilt aktuell für Steuerperioden, die bis zum 31. Dezember 2026 beginnen. Für Solo-Berater oder kleine E-Commerce-Gründer mit 600.000 AED Jahresumsatz ist das die praktische Schwelle, unter der die Körperschaftsteuer Dubai effektiv nicht greift.
Free Zone Qualifying Income. Free-Zone-Gesellschaften, die die Tests als „Qualifying Free Zone Person" bestehen, können auf qualifiziertes Einkommen 0 % anwenden und nur auf nicht-qualifiziertes Einkommen die 9 %. Der Test ist eng gefasst: er umfasst grob Transaktionen mit anderen Free-Zone-Gesellschaften, bestimmte Fertigung, das Halten von Beteiligungen und einige spezifisch gelistete Tätigkeiten. Einkommen von Mainland-Kunden in den VAE, das die De-minimis-Schwelle reißt, wird mit 9 % besteuert. Der Mythos „alle Free-Zone-Firmen sind steuerfrei" ist 2026 schlicht falsch.
Zur Einordnung das deutsche Pendant: eine typische GmbH zahlt rund 15 % KSt plus die kommunale Gewerbesteuer (rund 14 %, je nach Hebesatz) plus 5,5 % Soli auf die KSt, kombiniert also 28 % bis 32 %. Selbst nach den 9 % der VAE bleibt der effektive Abstand für eine profitable operative Gesellschaft erheblich.
Immobilien in Dubai: 4 % DLD-Gebühr und die Kosten, die niemand erwähnt
Dubai kennt keine jährliche Immobiliensteuer im deutschen Sinne. Es gibt kein Pendant zur Grundsteuer, das jedes Quartal vom Konto abgeht. Stattdessen erhebt Dubai eine einmalige, hohe Transaktionsgebühr im Moment des Kaufs: die Dubai Land Department Transfer Fee in Höhe von 4 % des Kaufpreises.
Vertraglich werden diese 4 % zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, in der Praxis trägt in neun von zehn Dubai-Transaktionen der Käufer die vollen 4 % allein. Bei einer Wohnung für 2.000.000 AED sind das 80.000 AED bei Vertragsabschluss, zusätzlich zum Kaufpreis.
Die weiteren Kosten, die neue Käufer regelmäßig übersehen:
DLD-Eigentumsurkunde: AED 580
Registration Trustee Office Fee: AED 4.200 (bei Objekten über AED 500.000)
Maklerprovision: typisch 2 % plus 5 % Mehrwertsteuer
Hypotheken-Registrierungsgebühr (bei Finanzierung): 0,25 % der Darlehenssumme plus AED 290
NOC-Gebühr des Bauträgers: AED 500 bis AED 5.000 je Projekt
Jährliche Service-Charges: pro Quadratfuß, je nach Gebäude (oft AED 12 bis AED 25 pro sqft pro Jahr)
Verglichen mit einem typischen deutschen Kauf, wo allein die Grunderwerbsteuer 3,5 % bis 6,5 % je nach Bundesland beträgt, plus Notarkosten von rund 1,5 %, plus Maklerprovision, sind die Anfangskosten in Dubai grob vergleichbar. Der strukturelle Unterschied zeigt sich danach: keine laufende Einkommensteuer auf die Mietrendite eines privaten Vermieters und keine Kapitalertragsteuer beim Verkauf. Für deutsche Buy-to-let-Investoren ist genau diese Asymmetrie häufig der gesamte Investmentgrund.
Was es in Dubai NICHT gibt
Jetzt die gute Nachricht, mit derselben Genauigkeit. Der Mythos „Dubai steuerfrei" ist in seiner Absolutheit falsch, aber mehrere große deutsche Steuerkategorien existieren hier für Privatpersonen tatsächlich nicht.
Keine Einkommensteuer. Gehalt, freiberufliche Einkünfte direkt an Sie als Privatperson (ohne UAE-Gesellschaft), ausländische Renten und Geschäftsführerbezüge sind auf Personenebene für einen UAE-Steueransässigen unbesteuert. Genau das ist die Schlagzeilen-Differenz zu Deutschland. Für die vollständige Netto-Rechnung führt Nettogehalt in Dubai durch realistische Brutto-zu-Netto-Werte für gängige Gehaltsbänder.
Keine private Kapitalertragsteuer. Eine in Dubai ansässige Privatperson, die Aktien, ETFs, Krypto oder Immobilien verkauft, zahlt darauf null UAE-Steuer auf den Gewinn. Die deutsche Abgeltungsteuer (25 % plus Soli, ggf. plus Kirchensteuer) gilt nicht mehr, sobald Sie aus der unbeschränkten Steuerpflicht heraus sind.
Keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Es gibt keine bundesweite Erbschaft- oder Schenkungsteuer in den VAE. Nachlässe von UAE-Residenten unterliegen entweder der Scharia (Standard) oder, falls Sie sich registrieren, einem DIFC-Testament bzw. Ihrem Heimatzivilrecht für Nicht-Muslime. Achtung: die deutsche Erbschaftsteuer folgt dem Erblasser ODER dem Erben, wenn einer von beiden in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Allein der eigene Wegzug schneidet den deutschen Steueranspruch auf in Deutschland verbleibende Erben also nicht zwingend ab.
Keine Vermögensteuer. Deutschland erhebt derzeit ebenfalls keine Vermögensteuer, das Thema kehrt aber in der DACH-Politik regelmäßig zurück. Dubai hat dazu nichts auf den Büchern.
Keine Sozialabgaben für ausländische Angestellte. Pflichtbeiträge zur UAE-Sozialversicherung gelten nur für GCC-Staatsangehörige. Als deutscher Angestellter zahlen Sie weder ein noch erhalten Sie UAE-Sozialleistungen. Die Kehrseite: Sie zahlen nichts mehr in die deutsche Rentenversicherung ein, was Konsequenzen für Ihre spätere Rente hat.
Das ist die echte Liste. Fünf reale Nullen. Alles andere (Mehrwertsteuer, Körperschaftsteuer, DLD, Sin-Taxes auf Tabak und Energy-Drinks von 50 % bis 100 %, der Tourism Dirham von AED 7 bis AED 20 pro Hotelzimmer und Nacht) existiert.
DACH-Spezifika: Wegzugsteuer, DBA und 183-Tage-Regel
Hier wird aus dem Dubai-Thema ein Deutschland-Thema. Drei Punkte entscheiden, ob ein Wegzug Geld spart oder Geld kostet.
Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
§ 6 AStG fingiert beim Aufgeben der unbeschränkten Steuerpflicht eine Veräußerung wesentlicher Anteile an Kapitalgesellschaften (grob: mindestens 1 % Beteiligung, mindestens 1 Jahr gehalten). Der fiktive Gewinn wird so versteuert, als hätten Sie am Wegzugstag verkauft, obwohl Sie nicht verkauft haben. Reformen der letzten Jahre haben das Regime verschärft, und seit 2026 gilt es zusätzlich auch für wesentliche Beteiligungen an bestimmten offenen Investmentfonds. Eine Stundung in einen Drittstaat wie die VAE wird grundsätzlich nicht gewährt, das heißt die Steuer fällt am Wegzugstag fällig, wenn Sie nicht strukturieren.
Beispielrechnung: Ein Holding-Inhaber mit 30 % an einer GmbH im Verkehrswert von 5.000.000 € (Anschaffungskosten 50.000 €) hat einen fiktiven Gewinn von rund 4.985.000 €. Mit Teileinkünfteverfahren (60 % des Gewinns zum persönlichen Spitzensatz von rund 45 %) fällt eine Wegzugsteuer in Höhe von rund 1.350.000 € an. Diese eine Zahl hat schon mehr „Ich ziehe nach Dubai, um Steuern zu sparen"-Pläne beerdigt als jeder andere Posten.
Für das Planungs-Playbook arbeitet Wegzugsbesteuerung 2026 die konkreten 2026er Änderungen heraus und zeigt, welche Strukturierungswege noch funktionieren.
Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–VAE
Zwischen Deutschland und den VAE besteht ein DBA, das in den letzten Jahren neu verhandelt wurde. Es ordnet die Besteuerungsrechte beider Staaten zu, wenn jemand in beide Länder fällt. Die praktischen Punkte für Auswanderer:
Das DBA macht Sie nicht automatisch in beiden Ländern steuerfrei.
Es ordnet Besteuerungsrechte zu, abhängig von Steueransässigkeit, Einkunftsquelle und Einkunftsart.
Bestimmte deutsche Einkünfte (deutsche Vermietung, deutsche Dividenden, bestimmte deutsche Renten) bleiben auch nach dem Wegzug in Deutschland steuerpflichtig.
Das praktische Operationalisierungsdokument ist die UAE-Ansässigkeitsbescheinigung der Federal Tax Authority.
Die 183-Tage-Regel
Die plumpe Version ist falsch. „183 Tage außerhalb Deutschlands und Sie sind steuerfrei" ist keine korrekte Lesart des deutschen Steuerrechts. Auslöser der unbeschränkten Steuerpflicht ist ein Wohnsitz (verfügbare Wohnung) oder gewöhnlicher Aufenthalt (rund sechs Monate durchgehend) in Deutschland. Wer eine Berliner Wohnung verfügbar hält und unter 183 Tagen physisch in Deutschland verbringt, kann trotzdem unbeschränkt steuerpflichtig bleiben. Die 183-Tage-Zählung ist ein DBA-Tie-Breaker, kein primärer Ansässigkeitstest, und für die deutsche Seite zählt zuerst der Wohnsitzbegriff.
Ein sauberer Wegzug umfasst daher: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, echte Auflösung oder Untervermietung der deutschen Wohnung zu marktüblichen Konditionen, Anmeldung in den VAE, Ausstellung der Ansässigkeitsbescheinigung und Nachweis, dass der Lebensmittelpunkt tatsächlich verlegt ist. Sloppy ausgeführt bleiben Sie auf Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig, plus alles andere oben drauf.
Drei reale Beispiele: was der Wegzug wirklich kostet und spart
Die Rechnung ist die einzige ehrliche Antwort auf „lohnt es sich". Drei deutsche Profile, alle Zahlen für 2026.
Szenario 1: Angestellter, 80.000 € Brutto in Deutschland
In Deutschland zahlt ein lediger Angestellter in Steuerklasse I bei 80.000 € Brutto rund 18.000 € Lohnsteuer plus etwa 11.500 € Soli, KV, PV, AV, RV-Anteil. Netto bleiben rund 51.000 € bis 52.000 € pro Jahr.
Wechsel nach Dubai mit äquivalentem Brutto von AED 320.000 (rund 80.000 €): die Person netto behält fast die vollen AED 320.000, weil keine Einkommensteuer, kein Soli und keine deutsche Sozialversicherung greifen. Nach Mehrwertsteuer und Lebenshaltung beträgt der realistische Kaufkraftgewinn rund +25.000 € bis +30.000 € pro Jahr. Wegzugsteuer greift nicht (keine wesentliche Beteiligung). Körperschaftsteuer ist irrelevant (keine UAE-Gesellschaft). Der saubere Gewinn ist real.
Szenario 2: Selbstständiger, 150.000 € Gewinn pro Jahr
In Deutschland zahlt ein Einzelunternehmer oder Freiberufler bei 150.000 € Gewinn rund 50.000 € bis 55.000 € Einkommensteuer plus Soli plus Krankenversicherung (privat oder gesetzlich), netto bleiben rund 90.000 € bis 95.000 €.
Wegzug nach Dubai mit Gründung einer FZ-LLC bei gleichem Gewinn:
0 % auf die ersten AED 375.000 (rund 95.000 €)
9 % auf die verbleibenden rund 55.000 € → rund 5.000 € Körperschaftsteuer
0 % persönliche Einkommensteuer auf Dividendenausschüttung an den Eigentümer
5 % Mehrwertsteuer auf UAE-Umsätze (oft an Kunden weitergegeben)
Netto nach Körperschaftsteuer: rund 145.000 € äquivalent. Das ist eine Verbesserung von 50.000+ € pro Jahr, ABER nur wenn der Gründer wirklich umzieht, wirklich aus Dubai operiert und die Wegzugsteuer-Hürde nimmt (geringes Risiko, wenn nie eine GmbH bestand). Für Freiberufler ohne deutsche GmbH ist dieses Szenario einer der saubersten Wins.
Szenario 3: Holding-Inhaber, 1.000.000 € Jahresgewinn, 5.000.000 € Anteilswert
In Deutschland zieht ein Holding-Inhaber bei 1.000.000 € Gewinn über Geschäftsführergehalt plus Dividende:
KSt 15 % plus SolZ plus GewSt auf Holding-Gewinn (rund 28 % bis 32 % kombiniert, je Hebesatz)
Dann 25 % Abgeltungsteuer plus Soli auf ausgezahlte Dividenden
Die kombinierte Belastung von Betriebsgewinn zu privater Liquidität liegt häufig oberhalb 45 %.
Eine Verlegung der operativen Gesellschaft nach Dubai (oder ein Wegzug des Inhabers mit Restrukturierung) klingt oberflächlich attraktiv: 9 % Körperschaftsteuer ab AED 375.000 plus 0 % auf Dividenden an den ansässigen Inhaber. Aber die Wegzugsteuer auf den 5.000.000 €-GmbH-Anteil bedeutet potenziell 1.300.000+ € Cash-Steuer am Wegzugstag. Ohne ernsthafte Vorab-Planung (oft Jahre im Voraus, häufig mit Holding-Restrukturierung, manchmal mit Familienstiftung oder Step-up via Verkauf an verbundene Einheit) wird aus „Spare 200.000 € pro Jahr für immer" ein „Verliere 1.300.000 € auf dem Weg raus".
In genau diesem Szenario reicht ein Dubai-Steuerberater allein nicht. Sie brauchen sowohl einen deutschen Steuerberater mit Wegzugsteuer-Spezialisierung als auch einen UAE-Berater, der die Substanzanforderungen Ihrer neuen UAE-Einheit versteht. Eine der beiden Seiten wegzulassen ist der teuerste Fehler in diesem ganzen Artikel.
Wann brauchen Sie wirklich einen Steuerberater in Dubai
Für die meisten Angestellten brauchen Sie keinen. Ihr UAE-Einkommen ist auf Personenebene unbesteuert, Ihre Erklärungspflicht ist null, und Sie verwalten nur die deutsche Seite des Wegzugs (Abmeldung, Kontenabschluss, ggf. Immobilienverkauf, Wegzugsteuer-Check).
Sie brauchen einen UAE-basierten Berater, wenn:
Sie eine UAE-Gesellschaft gründen (CT-Registrierung, Steuererklärung, QFZP-Test)
Ihre UAE-Gesellschaft AED 375.000 Gewinn oder AED 3.000.000 Umsatz überschreitet
Sie UAE-Immobilien in größerem Umfang halten
Sie eine deutsche Holding in eine UAE-Struktur umstrukturieren
Sie nach dem Wegzug fortlaufend deutsche Einkünfte beziehen und das DBA praktisch anwenden müssen
Sie Risiko einer „Doppelresidenz" haben, weil reale Bindungen auf beiden Seiten bestehen
Für alle anderen genügt ein qualifizierter deutscher Steuerberater für den Wegzug plus eine saubere UAE-Ansässigkeitsbescheinigung. Zahlen Sie die kluge Vorab-Gebühr. Vermeiden Sie die katastrophale Überraschung.
FAQ: Steuern Dubai
Muss ich als Deutscher in Dubai Steuern zahlen? Auf privates Gehalt, freiberufliche Einkünfte, Kapitalgewinne und Erbschaft: nein, ein in den VAE ansässiger Deutscher zahlt darauf keine Dubai- oder UAE-Einkommensteuer. Auf Konsum (5 % Mehrwertsteuer), auf profitable UAE-Gesellschaften (9 % Körperschaftsteuer ab AED 375.000) und auf Immobilienkäufe (4 % DLD): ja. Vor dem Wegzug kann zusätzlich die deutsche Wegzugsteuer auf wesentliche Beteiligungen greifen.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Dubai? Einheitlich 5 %, seit 2018 auf die meisten Waren und Dienstleistungen. Einige Kategorien sind zum Nullsatz (internationaler Transport, Exporte außerhalb GCC, Erstverkauf neuer Wohnimmobilien innerhalb von 3 Jahren) oder befreit (Wohnimmobilien-Miete, Lebensversicherung, die meisten margenbasierten Finanzdienstleistungen).
Gilt die Körperschaftsteuer auch für Freezone-Firmen? Ja, mit Ausnahme. Eine Free-Zone-Gesellschaft, die die Kriterien einer Qualifying Free Zone Person erfüllt (Substanz, geprüfte Bilanzen, qualifizierte Tätigkeiten, Transaktionen überwiegend mit anderen Free-Zone-Kunden oder spezifisch gelisteten Aktivitäten), kann auf Qualifying Income 0 % anwenden. Nicht-qualifiziertes Einkommen, insbesondere Einkommen von UAE-Mainland-Kunden über der De-minimis-Grenze, wird mit 9 % besteuert. Die pauschale Aussage „Freezone ist immer steuerfrei" gilt 2026 nicht mehr.
Was ist Wegzugsbesteuerung und wann greift sie? § 6 AStG fingiert beim Aufgeben der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland eine Veräußerung wesentlicher Anteile an Kapitalgesellschaften (1 %+ Beteiligung, 1 Jahr+ gehalten). Der latente Gewinn wird zum persönlichen Steuersatz so versteuert, als hätten Sie am Wegzugstag verkauft. Eine Stundung in Drittstaaten wie die VAE wird grundsätzlich nicht gewährt. Seit 2026 gilt das Regime zusätzlich für wesentliche Beteiligungen an bestimmten offenen Investmentfonds.
Brauche ich für meine Dubai-Firma einen Steuerberater? Wenn Ihre UAE-Einheit AED 375.000 Gewinn oder AED 3.000.000 Umsatz überschreitet, QFZP-Status beansprucht oder über laufende Einkünfte, Doppelresidenz oder Beteiligungen an Deutschland gekoppelt bleibt: ja, beauftragen Sie einen UAE-Berater. Für einen Solo-Angestellten mit UAE-Gehalt und ohne UAE-Gesellschaft genügt in der Regel ein guter deutscher Steuerberater für den Wegzug.




